Dokumentiert: Germany’s Gold – Erwartungen und Ansprüche

In einem Interview mit dem Mediendienst Promedia (1/2012) sagte Christoph Palmer, der Geschäftsführer der Produzentenallianz, zu den Chancen, dass Germany’s Gold im Jahr 2013 starten kann:

 

 

 

„Die Vorarbeiten sind im Zeitplan, das Bundeskartellamt hat Ende November das Zusammenschlussverfahren abgeschlossen und den Zusammenschluss der ARD-Vertriebsgesellschaften mit ZDF Enterprises und zahlreichen Einzelproduzenten im Grundsatz genehmigt. Aber es steht noch eine sogenannte allgemeine Kartellprüfung aus. Diese findet nun statt. Für die Produzentenallianz ist es wichtig, dass eine bestmögliche Auswertung der Produktionen, die unsere Mitglieder herstellen, erfolgen kann. Deshalb ist für uns entscheidend, unabhängig auch davon, ob ein Produktionsunternehmen sich dieser Plattform gesellschaftsrechtlich angeschlossen hat oder nicht, dass alle von uns hergestellten Programme nicht exklusiv auf diese Plattform gestellt werden, sondern dass eine Mehrfachverwertung auf anderen Plattformen möglich ist.“

 

 

 

(Die Produzentenallianz ist gesellschaftsrechtlich nicht als Partner an Germany’s Gold beteiligt. Es ist allein aus finanziellen Gründen nicht möglich, dass man als Interessenvertretung von Mitgliedern in ein wirtschaftliches Unternehmen mit Nachschusspflichten geht.)

 

Rainer Robra, der Staatskanzleichef Sachsen-Anhalts, hatte im Promedia-Interview (08/2011 – nicht online) erklärt: „Das VoD-Portal, das die Allianz der deutschen Produzenten Film und Fernsehen mit ARD und ZDF vereinbart haben, geht auf eine Protokollnotiz der Länder im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zurück. Die Länder haben ein hohes Interesse an einem fairen Verhältnis von Filmproduzenten und Rundfunkanstalten. Wenn Deutschland ein international beachteter Produktionsstandort sein will, benötigen die Filmproduzenten wirtschaftlich auskömmliche Bedingungen. Die Rundfunkanstalten sind insoweit entscheidende Partner. Mit dem neuen Portal können in den Archiven schummernde Schätze, an denen die Rundfunkanstalten die Rechte besitzen, individuell zugänglich gemacht werden. Die Produzenten können von den Erlösen einer solchen Zweitverwertung profitieren und ihre Werke blieben dem Publikum zugänglich. Ob sich damit relevante Erlöse erzielen lassen, muss abgewartet werden.“

 

 

 

Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, der Vorsitzende der KEF, hatte dazu in derselben Promedia-Ausgabe ausgeführt: „Der Gesetzgeber hat diese Plattformen grundsätzlich erlaubt. Die Anstalten können diese Möglichkeit nutzen. Wir erwarten dann aber, dass über diese Plattformen zusätzliche Erträge erwirtschaftet werden, die bedarfsmindernd in die Berechnung der Beiträge einfließen werden.“

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