Rundfunkbeitrag wird im Gegensatz zu früher auch bei langem Auslandsaufenthalt fällig

 

Früher konnte man sich bei längerem Auslandsaufenthalt bei der GEZ abmelden und musste die Rundfunkgebühr nicht mehr bezahlen. Da man nun den Rundfunkbeitrag für die Wohnung zahlt, müsste man die Wohnung abmelden. Ansonsten ist der Beitrag fällig. Einen entsprechenden Fall schildert die WAZ.

 

 

Die Zeitung zitiert auch eine Mitarbeiterin der Presseabteilung des WDR, die darauf hinweist, dass es ein riesiger Verwaltungsaufwand wäre, wenn jeder, der Deutschland zeitweise verlasse, seine Rundfunkgeräte abmelde. „Früher ging das, da der Rundfunkbeitrag an die Geräte geknüpft war. Jetzt ist er an die Wohnung geknüpft.“ Doch wo ist da der Unterschied? Früher hat man sein Fernsehgerät in der Wohnung gelassen und nicht ins Ausland mitgenommen. Nun verlässt man die Wohnung für einige Monate. Der Vorgang bleibt der gleiche. Zudem bestätigt die Mitarbeiterin, dass es sich früher auch nur um Einzelfälle handelte, bei denen man sich vom Rundfunkbeitrag aufgrund eines Auslandsaufenthaltes abmeldete.

 

Fazit (16.08.2013) : Wohnung zahlt Beitrag. Früher konnte man sein Empfangsgerät in seiner Wohnung zurücklassen, ins Ausland fahren und sich abmelden. Doch wer die Wohnung zurücklässt, muss bezahlen.

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