Zitiert: Medienstaatsvertrag ist kein medienpolitischer Meilenstein

Die fernsehzentrierten Regelungen zur Medienkonzentration wurden aus dem alten Rundfunkstaatsvertrag übernommen. Danach wäre die Übernahme eines großen deutschen Medienunternehmens wie ProSiebenSat.1 oder Bertelsmann durch Google, Facebook oder ein großes Telekommunikationsunternehmen weiterhin möglich, ohne dass die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich dies prüfen könnte. Für den Medienrechtler Dieter Dörr ist der neue Staatsvertrag daher „kein medienpolitischer Meilenstein“, da er keine effektive Vielfaltsicherung gewährleistet. Die Modernisierung des Medienkonzentrationsrechts steht nach wie vor aus, immerhin hat dieses Vorhaben Eingang in die Protokollerklärung gefunden.

Diemuth Roether, epd medien, 41/2020 (online)

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)