Zitiert: War ARD-Kulturplattform in einer früheren Rundfunkstaatsvertragsnovelle schon vereinbart worden

Der Chef der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt, Kulturminister Rainer Robra (CDU), sagte laut epd medien (46/20, 13. November 2020), die Anstalten hätten mit der Kulturplattform einen Auftrag aus einer früheren Staatsvertragsnovelle umgesetzt, allerdings mit erheblicher Verspätung. „Insofern verwundert es, dass jetzt doch eine Art Junktim mit einer Beitragserhöhung hergestellt wird“, sagte Robra.

Dabei kann er sich nur auf folgende Passage im 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beziehen, der am 1. Mai 2019 in Kraft trat: „Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio sollen ihre Telemedien, die aus journalistisch-redaktionellen Gründen dafür geeignet sind, miteinander vernetzen, insbesondere durch Verlinkung. Sie sollen auch auf Inhalte verlinken, die Einrichtungen der Wissenschaft und Kultur anbieten und die aus journalistisch-redaktionellen Gründen für die Telemedienangebote geeignet sind.“ (§ 11d Absatz 4)

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