Das Bundesverfassungsgericht hat am 2. Oktober mitgeteilt, was es am 22. August beschlossen hat: eine Beschwerde gegen Rundfunkgebühren für internetfähige PCs wurde abgewiesen. Die Richter nahmen die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht zur Entscheidung an.
Bisher mussten Hostels und Jugendunterkünfte keine Rundfunkgebühr für die Räume bezahlen, in denen sie keine Radio. Bzw. Fernseher aufgestellt hatten. Dies ändert sich mit dem neuen Modell. Nach diesem Rundfunkbeitragsmodell zahlt man für die Übernachtungs-Räume, in denen Rundfunk empfangen werden kann und dies unabhängig davon, ob in diesen Rundfunkgeräte vorhanden sind. Bezahlt wird nach dem neuen Modell für Räume, in denen „typischerweise Rundfunknutzung stattfindet“. Während jedoch die Belastung für die Hotels (von 50 bzw. 75% der Rundfunkgebühr von 17,98 Euro auf 5,99 Euro)sinkt, wird diese für Übernachtungsräume ohne Fernseher in Hostels und Jugendunterkünften (5,99 Euro) erstmals fällig.
Kohl stehe „auf dem Denkmal der Einheit“, sagt Andres Veiel, der ihn auch für seinen Dokumentarfilm „Black Box BRD“ (2001) interviewt hat. Dabei sei er u.a. mit der Einführung des Privatfernsehens mitverantwortlich für eine Medienrepublik der Trivialisierung, so Andres… Weiterlesen
„Die neun ARD-Landesrundfunkanstalten und das Deutschlandradio veranstalten derzeit zusammen insgesamt 94 Hörfunkwellen. Das geht aus einer Auflistung der zehn Sendeanstalten hervor, die sie laut Rundfunkstaatvertrag jährlich zu veröffentlichen haben. Dokumentiert werden müssen die „insgesamt veranstalteten Hörfunkprogramme“ der ARD-Häuser und des Deutschlandradios. Die Liste ist in den amtlichen Verkündungsblättern der Bundesländer zu publizieren. Die jüngsten Angaben der Sender wurden beispielsweise im „Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen“ vom 20. August 2012 veröffentlicht.
„Visuell so gut wie noch nie“ fasst Dietrich Leder seinen Artikel in der Funkkorrespondenz zusammen (FK 33/34/2012) und stellt aber auch zusammen, „was den Betrachter gewaltig störte“:
1. dass ARD und ZDF regelmäßig so taten, als sendeten und kommentierten sie live, obgleich das jeweilige Ereignis schon längst gelaufen war, wie es man oft genug etwa auf Eurosport hatte sehen können;