Altersversorgung bei ARD, ZDF und Deutschlandradio

Immer mal wieder hört man, dass die öffentlich-rechtlichen Sender viel Geld für die Altersversorgung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufbringen würden. Ein große Teil der Gebühren würden so umverteilt, in manchen Diskussionsrunden ist davon die Rede, dass dies die Hälfte des Etats ausmachen würde. Das stimmt so nicht.

 

Die KEF führt in ihrem 17. Bericht dazu aus: „Die betriebliche Altersversorgung bleibt aufgrund ihres Gesamtvolumens von erheblicher Bedeutung für den Finanzbedarf der Rundfunkanstalten. Die ARD erhält seit 1997 einen zweckgebundenen Gebührenanteil in Höhe von 0,25 €. Die Auffüllung der Deckungsstocklücke wird anstaltsindividuell vorgenommen. Daher kommt es zu einer unterschiedlichen Verteilung der Auffüllung. Die Kommission hält eine kurzfristige Veränderung der Verteilung innerhalb der ARD — und zwar entsprechend den Zusagen von 1996 — für unverzichtbar (vgl. Tzn. 142 ff.).“

Zudem führt sie auf (17. KEF-Bericht S. 85), dass ARD, ZDF und DR für 2010 Mittel in Höhe von 570 Mio. Euro und für 2012 in Höhe von 608 Mio. Euro anmeldeten. Gegenüber dem 16. KEF-Bericht erhöhten sich die Anmeldungen um 18 Mio. Euro (2010) bzw. 13 Mio. (2012).

Festzustellen ist:

Erstens: Die Aufwendungen steigen.

Zweitens. Sie liegen derzeit insgesamt bei ca. 7,5% der Gebühreneinnahmen.

Drittens: Die einzelnen ARD-Anstalten sind unterschiedlich hoch durch die Altersversorgung finanziell belastet.

Viertens: Jeder Gebührenzahler zahlt 4 Euro im Jahr dafür, dass die Deckungslücke einzelner ARD-Anstalten, die über Jahrzehnte hinweg keine Rückstellungen vorgenommen haben, ausgeglichen wird.

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