Der Kultur- und Medienausschuss des sächsischen Landtags hat am 6. Februar auf Antrag der LINKEN eine Anhörung zur Arbeit der „Arbeitsgemeinschaft Beitragsstabilität“ durchgeführt. Einen Stimmungsbericht zur Anhörung, aus er auch den Zustand der deutschen Medienpolitik ableitete, gab Steffen Grimberg in der taz.
Laut „Zielpapier“ der Arbeitsgemeinschaft Beitragsstabilität vom März 2011 geht es um eine „verfassungskonforme Einschränkung der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“.
Der Direktor des Instituts für Rundfunkrecht an der Universität Leipzig, Christoph Degenhart, hatte für die Staatsregierung ein entsprechendes Gutachten erstellt und war auch zur Anhörung geladen. Eine konkrete Programmzahlbegrenzung sei nicht nur rundfunkrechtlich möglich, sondern auch sachlich geboten, da „die steigende Verspartung der Senderangebote dem Integrationsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zuwiderläuft“, so Degenhart laut Funkkorrespondenz (06/2012). Denkbar sei auch eine „Ausgliederung kommerzieller Programmelemente“ aus der Gebührenfinanzierung. Sowohl das eine wie auch das andere gibt es schon. In § 11 Rundfunkstaatsvertrag ist die Zahl der Programme für Hörfunk wie Fernsehen festgeschrieben. Kommerziellen Aufgaben können die Sender nur in ihren Töchtern nachgehen. Doch was sind „kommerzielle Programmelemente“? Sind die Programmelemente, die sich auch bei kommerziellen Sendern finden? Nun, entscheidend ist, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen Beitrag zur Meinungs- und Wiillensbildung leistet.
Der CDU-Landtagsabgeordnete Parlamentariers Robert Clemen brachte Degenhardt in Schwierigkeiten, als er verlangte, er möge den Begriff „Beitragsstabilität“ konkreter definieren und den Unterschied zu einer Beitragskonstanz zu erläutern. Laut Christoph Degenhardt seien „gerade die einfachsten Fragen … oft die komplexesten“. Da die konkrete Beitragshöhe vom Gesetzgeber aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht vorgegeben werden dürfe, solle die Beitragsstabilität „dazu beitragen, dass die Beiträge nicht unbegrenzt wachsen“. Eine Beitragskonstanz sei nicht beabsichtigt. Was MDR-Hörfunkdirektor Johann Michael Möller zu folgender Einschätzung brachte: „Der Begriff ist nicht einmal bei denen klar, die ihn erfunden haben.“
ZDF-Justiziar Weber verwies zudem auf gemeinsame zukunftsweisende Initiativen wie die Deutsche Content-Allianz (ARD und ZDF, der VPRT, die Produzentenallianz, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Bundesverband Musikindustrie (BVMI), die GEMA sowie die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO)): „Darüber sollten wir reden, statt gebetsmühlenartig Vorurteile zu wälzen.“ Allerdings würde damit ein neues Feld aufgemacht. Denn da müsste man darüber diskutieren, ob es gebührenfinanzierte Aufgabe ist, ein Nachfrageoligopol bzw. Medienkartell zu errichten und welche Auswirkungen dies auf die Medienvielfalt hat und inwieweit die noch der Demokratie „dient“.
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