„Wie ist der Begriff „öffentlich-rechtlicher Rundfunk“ in Zukunft zu definieren? Soll er wirklich bei Radio und Fernsehen und ein paar sendungsbegleitenden Inhalten enden? Und wie bekommt man es hin, im Zeitalter des andauernden Newsstreams Menschen mit den relevanten Dingen zu informieren und gleichzeitig dennoch dafür zu sorgen, dass sie nicht überfordert werden? … Wie bekommt man es hin, Nachrichten anzubieten, die zwar eine Art “Kanon” relevanter Dinge abbilden, dennoch aber gleichzeitig so viel Personalisierung zulassen, dass man dennoch nicht alles konsumieren muss, was einen nicht interessiert (im Falle Fußball wäre das ja auch eine lässliche Sünde). … Wenn also künftig Nachrichten mobil, sozial und nahezu in Echtzeit verbreitet und konsumiert werden, muss man dann nicht auch das Verständnis von “Rundfunk” neu definieren?“ So fragt Christian Jakubetz in Vorbereitung des Starts der BR24-App des Bayrischen Rundfunks.
Und – wie werden sie in Zukunft verbreitet werden? Welche Infrastrukturen werden genutzt? Wem gehören diese – und, muss man nicht darüber nachdenken, auch öffentlich-rechtliche Infrastrukturen zu schaffen, lässt er zum Markus Beckedahl fragen?
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