Die Freiheit der  Andersdenkenden im Netz

Als das Internet noch jung war, erließen die USA unter Präsident Clinton ein Gesetz zum Schutz digitaler Plattformen vor staatlicher Zensur. So erhielten die Betreiber alle Freiheiten – und tragen null Verantwortung. […]

Entscheidend ist Artikel 230 des US-Bundesgesetzes Communications Decency Act von 1996, der die Social-Media-Unternehmen nicht als Urheber oder Herausgeber der Online-Inhalte sieht. Wenn rechtswidrige Äußerungen gepostet werden, muss Twitter also nicht eingreifen, außer etwa bei klaren Verstößen gegen das Strafrecht. […]

Kurzum: Artikel 230 gewährt den großen Plattformen volle Freiheit für jegliche Art von redaktionellen „Moderationen“ und enthebt sie so der Verantwortung, die Medien – etwa Presseverlage – üblicherweise tragen. Er verpflichtet sie auch nicht zur Neutralität, zu denen bloße Telekommunikationsanbieter verpflichtet sind. Die Internetplattformen haben mithin das Recht, nicht aber die Pflicht, die auf ihnen verbreiteten Äußerungen zu moderieren.

Sébastien Broca, monde-diplomatique.de, 11.05.2023 (online)

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)