Dokumentiert: Warum auch „Besuchermillionäre“ im Kino ihre Kosten (noch) nicht einspielen können

Mathias Schw080316_pa_visitenkarte_4.inddarz, Leiter der Sektion Kino der Produzentenallianz und Jens Steinbrenner, Pressesprecher der Produzentenallianz, haben das Phänomen untersucht, warum selbst die Produzentinnen und Produzenten von „Besuchermillionäre“ oftmals keine Fördermittel zurückzahlen. Um hier Abhilfe zu schaffen, fordern sie einen Korridor für Tilgungsquote: Dem Produzenten sollen von Anfang an 10 % der Einnahmen zustehen. Wir dokumentieren hier den gesamten Beitrag aus dem Produzentenallianz-Magazin (Nr. 19, September 2015, online sowie als pdf)

 

Skandal! Selbst deutsche Kinoproduktionen, die zu den wenigen Besuchermillionären gehören, zahlen keinen Cent ihrer Förderdarlehen zurück! Das hat im Juni die Berliner Zeitung „aufgedeckt“, wobei „aufgedeckt“ vielleicht nicht ganz das richtige Wort ist, schließlich sei das in der Branche „ein offenes Geheimnis“, wie es im Text heißt. Nun ja, auch „offenes Geheimnis“ trifft den Sachverhalt nicht ganz, man sollte eher von Marktkenntnis reden. Und es sind auch keineswegs „unmoralische, aber legale Tricks“ mit denen Produzenten laut Berliner Zeitung dafür sorgen, „dass möglichst wenig oder gar kein Geld an die Filmförderungsanstalt zurückfließt“. Es ist schlicht Auswertungsrealität. Produzenten, deren Filme in den Kinos zwischen einer und zwei Millionen Zuschauer erreichen, können daraus oft nicht einmal ihren Eigenanteil refinanzieren, geschweige denn die Förderung zurückzahlen.

 

Ernüchternde Tilgungsquote

 

Besser recherchiert hat Tabea Rößner MdB, Sprecherin für Medien, Kreativwirtschaft und Digitale Infrastruktur der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen, die Ende Juli „zum Sturm auf die Filmförderung“ blies, wie das Branchenblatt Blickpunkt:Film etwas überspannt getitelt hat. Tabea Rößner hatte sich in einer Kleinen Anfrage bei der Bundesregierung unter anderem danach erkundigt, wie viele von der FFA in der Projektfilmförderung geförderte Filme in den Jahren von 2004 bis 2013 mehr als eine Million Zuschauer erreicht haben und bei wie vielen davon es keinerlei Tilgung der bedingt rückzahlbaren Darlehen gegeben hat. Die Antwort sei „ernüchternd“, teilte Frau Rößner mit: „Nur etwa jeder fünfte Film (21,15 %), für den mehr als eine Million Tickets verkauft wurden, konnte in den vergangenen zehn Jahren eine vollständige Tilgung dieser im Erfolgsfall zurückzuzahlenden Darlehen vorweisen.“ Es sei „überraschend, dass angesichts vergleichsweise geringer Produktions- und Marketingkosten in Deutschland offenbar so wenige Kassenschlager ihre Kosten wieder einspielen“.

 

„Überraschend“ werden die Rückzahlungsquote indessen nur jene finden, die sich nicht professionell mit den Terms of Trade der Kinofilmproduktion und -auswertung befassen müssen. Das dürften auch unter denen, die wie Medienpolitiker die Rahmenbedingungen der deutschen Filmproduktion mitbestimmen, die Wenigsten sein. Verständlicherweise, denn daran, dass dieses Thema mit „komplex“ nur unzureichend beschrieben ist und daher einigermaßen obskur erscheint, besteht kein Zweifel. Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen und solchen „Überraschungen“ künftig vorzubeugen, haben wir mit vereinten Kräften ein Modell entwickelt, das die Geldflüsse bei der Finanzierung und Kinoauswertung ein bisschen verständlicher macht.

 

Modellrechnung „Durchschnittsfilm“

 

Dazu haben wir die fünf Filme, die in diesem Jahr bis Ende August gestartet sind und mehr als eine Million Zuschauer hatten, analysiert und mithilfe von öffentlich zugänglichen Daten und Schätzungen, denen branchenübliche Werte zugrunde gelegt wurden, einen repräsentativen „Durchschnittsfilm“ geschaffen. Die Ausgangsfilme sind „Der Nanny“ (1,6 Mio. Zuschauer), „Frau Müller muss weg!“ (1,1 Mio.), „Fünf Freunde 4“ (1 Mio.), „Ostwind 2“ (1 Mio.) und „Traumfrauen“ (1,7 Mio.). Diese Filme haben zusammen etwa 22,6 Mio. Euro gekostet, von denen etwa 7,5 Mio. Euro aus bedingt rückzahlbaren Förderdarlehen (FFA und Länderförderungen) stammen. Sie wurden in insgesamt knapp 2.600 Kinos gestartet und haben am Ende mit etwa 6,4 Mio. Zuschauern knapp 47,7 Mio. Euro in die Kinokassen gespült.

 

Für unseren fiktiven „Durchschnittsfilm“ haben wir daraus zwei Modellrechnungen ableitet: wie seine Herstellungskosten von (wiederum durchschnittlich) 4,5 Mio. Euro finanziert wurden und auf welche Beteiligte sich sein Einspiel von 9,5 Mio. Euro verteilt.

 

„Durchschnittsfilm“: Finanzierung

 

Den größten Finanzierungsanteil unseres „Durchschnittsfilms“ übernimmt der Verleiher. Wegen der bekanntermaßen schwachen Eigenkapitalsituation der deutschen Produzenten müssen die Produzenten die Verwertungsrechte an ihren Filmen vorab abgeben: Der Filmverleih beteiligt sich mit einer geschätzten Minimumgarantie von 1,8 Mio. Euro und damit mit 40% der Herstellungskosten. Dafür erwirbt er auch die Rechte für Video und TV. Der Produzent wird an den Erlösen erst dann beteiligt, wenn der Verleih nach Abzug seiner Verleihprovision auch sämtliche Vorkosten und die Minimumgarantie wieder eingespielt hat.

 

Den zweitgrößten Finanzierungsbaustein stellen die bedingt rückzahlbaren Darlehen von FFA und Länderförderern dar: sie dürften bei unserem Musterfilm knapp 1,5 Mio. Euro betragen haben. Dann kommen die Zuschüsse aus dem Deutschen Filmförderfonds und der FFA-Referenzfilmförderung: zusammen knapp eine Mio. Euro. Bleibt der Eigenanteil, laut Filmförderungsgesetz mindestens fünf Prozent des Budgets: 225.000 Euro. So setzen sich die 4,5 Mio. zusammen, die der „Durchschnittsfilm“ gekostet hat.

 

Der „Durchschnittsfilm“ in der Kinoauswertung

 

„Durchschnittsfilm“ war ein Erfolg: Er ist in 490 Kinos angelaufen und hat mit knapp 1,3 Mio. Zuschauern 9,5 Mio. Euro eingespielt – mehr als das Doppelte seiner Herstellungskosten. Anlass für den Produzenten, eine Havanna zu entzünden und sich einen Sixpack Champagner in seine Luxusvilla liefern zu lassen? Mal sehen, wer wie viel vom Einspiel bekommt:

 

Zuerst überweist der Kinobetreiber die Umsatzsteuer ans Finanzamt: 7 % der Einnahmen, 665.000 Euro. Bleiben gut 8,8 Mio. Davon bekommt die FFA 3 % als Filmabgabe: rund 265.000 Euro. Bleiben knapp 8,57 Mio. Der Kinobetreiber behält die Hälfte: knapp 4,3 Mio., die andere Hälfte wird an den Verleiher überwiesen. Der behält davon 35% als Verleihprovision: 1,5 Mio. Bleiben 2,8 Mio., die zwar „Produzentenanteil“ heißen, aus dem der Verleih aber erstmal seine Verleihvorkosten für Werbung und Vertrieb tilgt. Eine kleine Umfrage unter führenden Verleihern ergab, dass Filmstarts in dieser Größenordnung mit zwischen 4.000 und 8.000 Euro pro „Startkopie“ kalkuliert werden, wir haben konservativ mit 4.000 Euro gerechnet. Macht bei 490 Startkopien knapp 2 Mio. Bleiben gut 800.000 Euro. Die jedoch behält ebenfalls der Verleiher ein, der sich ja an den Herstellungskosten mit seiner Minimumgarantie von 1,8 Mio. Euro beteiligt hat. Die hat er damit wenigstens teilweise zurück. Für den Produzenten bleibt nach der Kinoauswertung hingegen: nichts. Er hat seinen Eigenanteil nicht refinanziert – also 225.000 Euro Verlust gemacht – und konnte logischerweise auch keine Förderung zurückzahlen.

 

Das ist jedoch nicht das Ende der Geschichte: Der Verleih wird aus den späteren Verwertungsstufen Video und TV weitere Erlöse haben, von denen er wiederum zunächst seine Verleihprovision einbehält. Dennoch ist es durchaus denkbar – und bei Filmen, die über 1 Mio. Besucher hatten, über die Jahre sogar wahrscheinlich –, dass er jene Million erwirtschaftet, die ihm nach der Kinoauswertung zur Deckung der von ihm bezahlten Minimum- Garantie noch fehlt. Erst dann fließen erste Erlöse (die sog. „Übererlöse“) an den Produzenten, erst dann kann dieser seine in den Film investierten Eigenmittel zurückdecken, und erst dann kann er mit der Rückzahlung der Projektfilmmittel und Förderdarlehen beginnen. Dass es bei diesen Marktgegebenheiten gelingen kann, diese Fördermittel vollständig zurückzuzahlen, ist in der Tat wenig wahrscheinlich, jedenfalls braucht es einen sehr langen Atem. Das hat auch Tabea Rößner nicht bedacht, als sie die Filme in ihre Negativbilanz mit aufgenommen hat, die erst in den letzten Jahren in den Kinos gestartet sind und noch gar nicht ihres volles Erlöspotential entfalten konnten.

 

Jedes Projekt ist anders

 

Wie gesagt: Dies ist eine exemplarische Beispielrechnung, die die Auswertungsrealität in Deutschland verdeutlichen soll. Deshalb musste sie vereinfachend und vergröbernd sein. Jedes Projekt ist anders, aber alle sind ähnlich komplex. Manchmal ist ein Fernsehsender als Koproduzent dabei, was die Abrechnung weiter verkompliziert, was erst recht für internationale Koproduktionen gilt. Und auch die Variablen des Beispielfilms sind zwar branchenüblich, aber nicht in Stein gemeißelt. Würde zum Beispiel die Minimum- Garantie des Verleihers nur 30 oder 35% betragen, würde die tatsächliche Auszahlung von Produzentenanteilen früher beginnen. An dem Bild, dass allein aus der Kinoauswertung nicht mit einer Tilgung der Förder-Darlehen zu rechnen ist, würde sich jedoch nichts ändern.

 

Lösungsvorschlag: Der Korridor

 

Die deutschen Filmproduzenten haben gelernt, mit dieser Auswertungsrealität zu leben. Zufrieden sind sie damit nicht. Zwar ist es für sie nicht „überraschend“, dass sie mit einem Film, der im Kino mehr als das Doppelte seiner Herstellungskosten einspielt, sechsstellige Verluste machen, während der Verleih mit seiner Verleihprovision schon kräftig verdient hat. Aber es ist weder akzeptabel noch marktgerecht. Deshalb fordert die Produzentenallianz für die Novellierung des Filmförderungsgesetzes die Festschreibung eines nicht verrechenbaren Korridors auf allen Verwertungsstufen: Dem Produzenten sollen von Anfang an 10 % der Einnahmen zustehen, was die derzeit etwas unverhältnismäßigen Gewinne der Verleiher zwar etwas vermindern, für den „Durchschnitts(erfolgs) film“ aber folgendes bedeuten würde: Schon nach der Kinoauswertung könnte der „Durchschnittsfilm“-Produzent mit Einnahmen von ca. 430.000 Euro rechnen. Das würde ausreichen, die Eigenmittel zurückzudecken und mit der Rückzahlung der Fördermittel zu beginnen. Und die Erlöse aus den weiteren Verwertungsstufen würden nicht nur die Kapitalkraft des Produzenten verbessern, sondern auch die Tilgungsquote der Filmförderung signifikant in die Höhe treiben.

 

 

Onlinefilm.org

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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