Folgt aus dem Rundfunkbeitrag das „Grundrecht auf Kommentarfreiheit“ der Nutzerinnen und Nutzer bei ARD, ZDF und Deutschlandradio?

„Welche Kommentare sind zulässig und welche nicht? Was muss man aushalten und was geht zu weit? Angebote wie Süddeutsche.de haben Funktionen bereits eingeschränkt, und auch tagesschau.de erwägt Veränderungen“, schreibt Bettina Less (NDR) auf tagesschau.de. Man denke über neue Konzepte nach, so Christiane Krogmann von der Redaktion tagesschau.de „Was sind für uns die Themen, die am Tag eine Diskussion wert sind? Und wir denken durchaus auch darüber nach, Themen einzuschränken.“

 

Diese Einschränkung kritisiert Florian Rötzer bei Telepolis und er stellt die grundsätzliche Frage: „Steht den Beitragszahlern die Kommentarfreiheit zu?“ Erwerben sie mit dem Rundfunkbeitrag nicht nur das Recht auf informationelle Grundversorgung durch Nachrichten, sondern auch den Anspruch, auf den Plattformen von ARD und ZDF sich äußern zu dürfen – im Rahmen des Artikels 5 Grundgesetz, der nicht nur die Pressefreiheit, sondern auch die Meinungsfreiheit garantiert.

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)