Heribert Prantl – erst PRO, dann CONTRA ACTA

„Großes Thema diese Woche – das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen. Es geht darum, internationale Standards zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen einzuführen. Dagegen gibt es großen Protest. Ist die Aufregung berechtigt?“ Heribert Prantl klärte am 14.2. in einem Video auf. Er ist der Meinung, dass ACTA keine Folgen für Deutschland hätte – zumindest, wenn man den Text des Abkommens so nimmt, wie er ist.

Sein Kollege Andrian Kreye sah es schon damals anders und schrieb in der Süddeutschen Zeitung am 11. Februar: „Das Problem von Acta kann man schon an seinem Namen erkennen: „Acta“ steht für „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“, übersetzt: Anti-Fälschungs-Handelsabkommen. Es geht also darum, Grundlagen und Instrumente für Kontrolle und Strafverfolgung zu schaffen. Das aber ist auf einem Rechtsgebiet, das noch nicht klar geregelt ist, unmöglich. Jetzt schon wird das Urheberrecht ja nicht nur zum Schutz geistigen Eigentums eingesetzt, sondern auch als Hebel der Zensur. Nicht nur in Diktaturen.“

Nicht einmal zwei Wochen später sieht es auch Heribert Prantl anders. „Die EU-Kommission hat dem Europäischen Gerichtshof Acta zur Überprüfung vorgelegt. Nun muss das Gericht sich bewähren und das Abkommen stoppen – denn hinter dem Vertrag gegen Produkt- und Markenpiraterie lauert eine EU-Richtlinie, die wirklich gefährlich ist. In ihr wird wahr, was die Netzgemeinde fürchtet.“ Hinter Acta lauere Ipred (Intellectual Property Rights Enforcement Directive), die EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern. „Darin sollen die stumpfen Formulierungen des Acta-Abkommens scharf geschliffen werden. Dort wird wahr, was die Netzgemeinde fürchtet.“

Somit mag Acta ist zwar ein eher unspektakulärer Vertrag sein, „mit vielen verwaschenen Formulierungen und ohne die Schrecknisse, die von Kritikern behauptet werden.“ Acta entspreche dem geltenden Recht in Deutschland, „plus ein paar Kleinigkeiten. Bemerkenswert ist allerdings, was in Acta fehlt: Es fehlen angemessene Rechtsschutzmöglichkeiten für die Beklagten.“

Und so folgert er: „Acta ist also nur die Lokomotive, die die Waggons mit dem Gefahrgut ziehen soll.“

Es geht also auch bei Gesetzen und Vereinbarungen nicht nur um den Text, sondern auch um den Kontext.

 

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