Also wir haben in der Rundfunkkommission sehr gute und konstruktive Beratungen gehabt und arbeiten an einem Diskussionsentwurf zur Novelle des Medienstaatsvertrages, der Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Blick nimmt. Und ich muss dann ein Stück weit zurückspringen und auf den März schauen. Denn wir haben die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in zwei Phasen gegliedert und wir haben verständlicherweise mit Blick auf die noch ausstehende Entscheidung aus Karlsruhe die zweite Phase der Finanzierung hinten angestellt. Und deshalb will ich heut‘ gern einen kurzen Sachstand zur ersten Phase geben. Und in der ersten Phase geht es um die Themen: Auftragsdefinition des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, also wie sieht der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus? Warum brauchen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Er soll alle Generationen erreichen. Er soll die wichtigen Bereiche Bildung, Kultur, Information, aber auch Unterhaltung in dem Sinne „entertain to inform“ oder „entertain to educate“, wie es auch in der BBC bei den matters of concern niedergelegt ist, darstellen, also den Markenkern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, klar … haben wir hier noch besser formuliert. ….
dass wir gestern ein paar Punkte identifiziert haben. Einer von den genannten ist in dem § 26 (2) das Vokabular der Sachlichkeit. Ein zweiter ist auch noch verbunden mit der Flexibilisierung der Progammbeauftragung. Und wir kommen gleich noch zu weiteren, zu dem Thema: Wie misst man Qualität im öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Wir haben uns gestern noch zu ein paar sehr konkreten Fragestellungen Arbeitsaufträge erteilt. Diese werden auch im Lichte der gestrigen Erörterungen von den Rundfunkreferenten bearbeitet. Und wir haben noch vor, bevor wir in die parlamentarische Sommerpause gehen, dass wir dann einen abgestimmten Staatsvertragsentwurf in die Anhörung geben können. Ich sag mal, wir reden da jetzt über so eine Zeitkorridor von bis 4 Wochen, die wir möglicherweise einfach jetzt noch brauchen, weil wir wollen, was in die Anhörung und in die Teilhabe-Runde jetzt geben ….
Wir haben bei der Programm-Beauftragung ganz klar festgestellt, immer wieder bekräftigt Erstes Programm und Zweites Programm werden weiterhin linear beauftragt und natürlich auch die Dritten Programme und natürlich auch die, wo wir internationale Staatsvertragsverpflichtungen haben wie Arte und 3sat. Und es ist ein aufeinander zubewegen da bei … bei den Gemeinschaftsprogrammen KiKa und Phoenix. ….
Das, was wir jetzt in zwei Phasen aufgeteilt haben, war damals ein Gesamtpaket mit Auftrag, Programm-Flexibilisierung, Plattform-Strategie plus der Vorstellung einer Teil-Indexierung mit einer starken KEF, aber auch einer Verstetigung der Beitragsentwicklung. Dieses ist gescheitert. …
Und die Beitragszahler wollen ja auch wissen, wofür geben die überhaupt das Geld aus? Sie glauben gar nicht, wenn wir … wir kriegen körbeweise Eingaben als Vorsitzland der Rundfunkkommission. Das hat so zugenommen in den letzten zwei Jahren. Und da sehen wir, was sind das für Fragen, die da kommen. Und die einen betreffen das Programm. Und da sagen wir natürlich Programmautonomie. Aber Programm muss auch qualitativ hochwertig sein. Deshalb diese tolle Idee aus der Schweiz. Und zweitens mal Kostentransparenz ist eine Grundvoraussetzung, wenn man eben aktiv ist. Und da wünschen wir uns mehr.
Heike Raab, Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa, Medien und Digitales als Staatssekretärin in der Staatskanzlei, maßgebliche Koordinatorin in der Rundfunkkommission der Länder, rbb-Radio1-Medienmagazin, 12.06.2021 (online)