Nun macht ein griechischer Pay-TV-Anbieter namens Nova in Europa von sich reden, weil er für kleines Geld die Senderechte an der großen englischen Fußballliga gekauft hat. Die Decoderkarte dieser Firma kann auch in Großbritannien eingesetzt werden, wo der Fußballverband die dort kostbaren Rechte natürlich für wesentlich mehr Geld an das britische Fernsehen verkauft. Süddeutsche Zeitung
Dem Pay-TV-Sender Sky droht der Verlust der Exklusivrechte für Fußballspiele im deutschen Fernsehen. Der Europäische Gerichtshof hat jetzt geurteilt, dass die Vermarktung nicht Rechtens ist. Wird Fernseh-Fußball billiger? Tagesspiegel
Der EuGH hat für ein Urteil von Bosman-Dimension gesorgt. In der Zukunft dürfen ausländische Decoderkarten nicht mehr verboten werden. Hamburger Abendblatt
Das System der Rechtevergabe steht vor dem Aus. National begrenzte Exklusivverträge für Fußballübertragungen sind faktisch nicht mehr zu halten. Ein System, das darauf beruht, dass griechische Sender keine Bilder an Kunden in England übertragen dürfen, verstoße gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit und das europäische Wettbewerbsrecht.
Sinn der EU sei ein einheitlicher Binnenmarkt und nicht die Aufspaltung in Teilmärkte mit unterschiedlichen Preisen für das gleiche Produkt. Die Verbraucher sollten vom europaweiten Wettbewerb durch billige Preise profitieren. TAZ
Die DFL Deutsche Fußball Liga zum Urteil: „Dieses Urteil hat sich nach der Stellungnahme der Generalanwältin abgezeichnet, die DFL ist daher nicht überrascht. Dennoch müssen wir feststellen, dass auf europäischer Ebene die von den Rechte-Nachfragern akzeptierte Praxis mit individuellen Rechte-Zuschnitten für unterschiedliche Gebiete trotz zahlreicher Warnungen in Frage gestellt wird. Wir werden nun die Urteilsbegründung hinsichtlich möglicher Konsequenzen prüfen. Die DFL hat sich gemeinsam mit ihrer Vertriebstochter DFL Sports Enterprises in den vergangenen Monaten intensiv mit der Thematik befasst und Vorkehrungen getroffen, um Auswirkungen sowohl auf die nationalen als auch die internationalen Medienrechte soweit wie möglich einzuschränken.“ Presseportal.de
Bei ausländischen Anbietern stehen nicht alle Bundesligaspiele zur Verfügung. Der Großteil von ihnen zeigt von einem Spieltag drei Partien, freitags eine, samstags eine und sonntags eine. Natürlich kann zum Beispiel der griechische Anbieter ab der neuen Kaufrunde mehr Bundesligaspiele erwerben, dann aber dürften mit seinem gestiegenen Aufwand auch die Preise für Decoder und Abo in die Höhe schnellen. Frankfurter Rundschau
Denn wenn Sportrechte nicht mehr für jedes Land einzeln vergeben werden dürfen, gibt es bei der nächsten Ausschreibung keine Chance mehr für Fernsehstationen aus Malta, Griechenland oder Portugal zu guten Preisen an Senderechte für die großen quotenträchtigen Fußball-Ligen wie die britische Premier League oder die Bundesliga zu kommen. FTD
Die erste Wirkung des Decoder-Urteils sind wilde Spekulationen. Wie weit es das Fußballgeschäft – auch in Deutschland – wirklich verändert, hängt vor allem vom britischen Markt ab. Die Preise würden nur sinken, wenn viele Sender um die Rechte vieler Klubs rangelten, also das System der Zentralvermarktung ins Wanken gebracht würde. Das ist aber nicht zu sehen. Frankfurter Rundschau
Auswahl ist die Würze der Marktwirtschaft. Das müsste dann im Übrigen auch für die Spielfilme und TV-Programme der großen Hollywood-Studios gelten, die in Europa zu ganz unterschiedlichen Preisen verkauft werden. Das europaweite Monopolwesen bei Fußball und Fernsehen, einem der hochattraktiven Produkte der Unterhaltungswirtschaft, verstößt erkennbar gegen die Logik des Binnenmarkts. Süddeutsche Zeitung
Das EuGH wollte mit seinem Urteil durchsetzen, dass eine britische Wirtin Pay-TV zu griechischen Preisen abonnieren darf. Am Ende könnten die Richter bewirkt haben, dass die Griechen, ebenso wie der Rest Europas, in Zukunft für ihre gewohnten Fußballspiele britische Preise zahlen müssen. FTD
Das Urteil hat auch Auswirkung für andere Bereiche: Beispielsweise im Bereich digitaler Filme, Musik und anderer urheberrechtlich geschützten Werken ist es bislang gängige Praxis, dass es Gebietslizenzen gibt: Du darfst meinen Inhalt nur in deinem Land verbreiten. Das hat zum Beispiel dazu geführt, dass deutsche Nutzer nicht im französischen oder dem britischen iTunes einkaufen konnten. Netzpolitik.org