„Bei der Umsetzung des neuen Telemedien-Staatsvertrags wollen die ARD-Anstalten gemeinsam vorgehen. Die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender sollen künftig ihren Schwerpunkt auf Bewegtbild und Ton legen”, berichtet digitalfernsehen.de.
„Wir werden jetzt Gespräche zwischen Onlinern, Juristen und den technisch verantwortlichen Kollegen führen und uns untereinander koordinieren”, sagte laut meedia.de der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm am Dienstag nach der Intendantensitzung in Berlin.
Doch bisher ist der Staatsvertrag noch nicht in Kraft. Und so könnten die Intendantinnen und Intendanten die Spielräume in den genehmigten Grenzen weiter zur Verbreitung für journalistische Inhalte nutzen. Sie müssen derzeit das bestehende Angebot weder verändern noch einschränken. Schließlich dauert das Verfahren, bis der neue Staatsvertrag in Kraft ist, noch einige Monate.
Erst einmal werden die Landtage über die Entwurfsfassung informiert. Es kann sein, dass diese Kritik üben und Nachbesserungen fordern. Schließlich liegen für die einzelnen Regelungen im RFSTV noch keine Begründungen vor. Diese würden deutlich machen, wie die Spielräume der Sender real eingeschränkt werden. So hat Matthias Döpfner in der Pressekonferenz zum Staatsvertrag verkündet, dass in Zukunft der Sendungsbezug einzelner Beiträge nicht ausreicht, damit sie den neuen gesetzlichen Ansprüchen genügen. Jeder einzelne Beitrag soll „nicht presseähnlich” sein. Das bedeutet, dass einzeln begründet werden muss, warum der jeweilige Beitrag, obwohl er „presseähnlich” ist, wie z.B. das Altpapier des MDR, angeboten werden darf.
Nach der Vorabinformation der Landtage erfolgt der Beschluss durch die Ministerpräsidenten im Herbst 2018, dem die Beschlussverfahren in den Landtagen folgen, wodurch der Staatsvertrag erst ratifiziert wird. Das wird nicht vor Ende des Jahres sein.
Es steht also noch nicht fest, ob der Staatsvertrag auch beschlossen wird – schließlich ist schon einmal ein RFSTV – und dies wenige Tage – vor Inkraftreten gescheitert. Die Landtage von NRW und Schleswig Holstein verweigerten Mitte Dezember 2010 dem Jugendmedienschutzsstaatsvertrag ihre Zustimmung.
Offensichtlich wollen die Intendanten und Intendanten den Ministerpräsidenten bei der Durchsetzung helfen – und dies an den Rundfunkräten und Parlamenten vorbei. Offensichtlich geht es ihnen darum, jeder Kritik am RFSTV den Boden zu entziehen, indem sie Fakten schaffen.
Sicher haben sie das Recht, die genehmigten Telemedienkonzepte nicht voll umzusetzen, das bisherige Telemedienangebot sogar einzuschränken. Doch letztlich beweisen sie mit ihrem Vorgehen, welchen Wert die Gremien und deren Arbeit hat. Wäre es anders, würde man nicht nur mit „Onlinern, Juristen und den technisch verantwortlichen Kollegen” Gespräche führen (Ulrich Wilhelm), sondern vor jeder signifikanten Einschränkung (Veränderung) des Angebots die Gremien darüber informieren. Schließlich hatten diese den Sendern einst mit viel Arbeit die Freiräume im Internet im wahrsten Sinne erarbeitet.
Offensichtlich hat eine Zusage gegenüber dem BDZV mehr Wert als die geltende Gesetzeslage sowie beschlossene Telemedienkonzepte.