Tom Buhrow steht Michael Hanfeld in einem großen FAZ-Interview (17.09.2015) rede und Antwort. Dabei wird er auch zum Gottschalk-Vertrag befragt.
„Was die Vorabendshow von Thomas Gottschalk angeht, könnte ich es mir leichtmachen und sagen: Damit hatte ich nichts zu tun. Das tue ich nicht. Ich möchte im Gegenteil den mutigen Versuch verteidigen, dass Thomas Gottschalk auf dem Höhepunkt seiner Karriere das Risiko eingegangen ist, in der schwierigsten Programmzone, die es im deutschen Fernsehen überhaupt gibt, für die ARD mit einem kurz laufenden Vertrag anzutreten.
Wenn man dann mitten in der Laufzeit sagt, wir wollen das nicht fortsetzen, muss man die Vorleistung bezahlen. Trotzdem ist natürlich eine Lehre daraus gezogen worden: Auch Projekte dieser Art im Vorabendprogramm müssen einer Gremienkontrolle unterliegen.
Eine Wiederholung ohne Gremienaufsicht wird es nicht geben. Aber nochmals: Ein Ausfallhonorar ist eine ganz normale Sache, das kriegt jeder freie Mitarbeiter. Wenn jemand einen Auftrag für tausend Euro bekommen hat, erhält er natürlich ein geringeres Ausfallhonorar als jemand, der einen Auftrag über eine Million Euro hatte. So viele Leute gibt es nicht, die Honorare in dieser Höhe bekommen.“
Nun, ob ein Ausfallhonorar gezahlt wird oder nicht, dass hängt zum einen davon ab, wie die Verträge formuliert sind. Da gibt es Unterschiede. Thomas Gottschalk kann mit Sicherheit solche Klauseln einfordern. Andere nicht. Und es ist auf keinen Fall so, dass jedem freien Mitarbeiter, der eine Leistung erbracht hat, diese auch vergütet wird, falls der Beitrag nicht ausgestrahlt wurde – und er keinen schriftlichen Vertrag zu Händen hat. Dies ist übliche Praxis. Selbst Produktionsfirmen weisen darauf hin, dass sie schon mit der Produktion anfangen, ohne einen Vertrag zu haben, da sie sonst den Sendetermin nicht halten können. Wer so schon investiert hat, kann auch unter Druck gesetzt werden, finanzielle Abstriche vorzunehmen oder zusätzliche Leistungen noch zu erbringen, ohne diese vergütet zu bekommen.