Doch der Digitalauftrag ist nicht gescheitert. Die Politik erlaubte ARD und ZDF vor Jahren die Digitalkanäle, um damit die Digitalisierung zu befördern. „Zudem sind die sogenannten Digitalkanäle in einer bestimmten Situation entstanden. Ihre Fortentwicklung aus den ehemaligen Spartenkanälen sollte die – heute weitgehend abgeschlossene – TV-Digitalisierung fördern. Die Zeit ist auch darüber hinweggegangen, dass diese Kanäle für die Breite eines sendungsbezogenen Internetangebots durchaus ihre Bedeutung hatten.“ So interpretiert es u.a. der Vorsitzende der Medienkommission der Länder, Kurt Beck in epdmedien (Nr. 8/2012, S. 6) Abgesehen davon, dass es auch andere Motive gab: mittelweile gibt es nur noch digitale Fernsehsender. Und so ist nach der erfolgreichen Digitalisierung nun darüber zu diskutieren, was ARD und ZDF in Zukunft auf ihren je sechs Digitalkanälen anbieten werden. Dazu gibt es unterschiedliche Auffassungen. Während das ZDF ein klares Konzept verfolgt, fehlt dieses bei der ARD. Da gibt es unterschiedliche Auffassungen, wie die drei Digitalkanäle zu profilieren sind. Diese sechs „Digitalkanäle“ stehen im Rundfunkstaatsvertrag, auch ihr Profil ist gesetzlich vorgeschrieben.
Derzeit zeigt sich zudem, dass es verfehlt ist, nur über die Zahl der Digitalkanäle zu diskutieren. Während bei der letzten Olympiade diese noch genutzt wurden, um Wettkämpfe parallel auszustrahlen, will man dazu bei der Londoner Olympiade sechs Livestreams nutzen. Es soll auch eine App mit entsprechender Live-Berichterstattung geben. Die Sender werden in Zukunft also nicht mehr durch die Digitalkanäle zu begrenzen sein.
„Die Medienpolitik ist dringend aufgerufen, die entsprechende Sonderbeauftragung aus dem Gesetz zu streichen. Sie muss alle Kanäle auf den Prüfstand stellen und den öffentlich-rechtlichen Auftrag insgesamt präzisieren. In diese Überlegungen ist auch das Hörfunkangebot einschließlich der Webchannels einzubeziehen.“ So Jürgen Doetz.