Das Internet ist, so Michael Spreng, „neben seiner aufklärerischen Funktion auch eine riesige Denunziations- und Verleumdungsmaschine, häufig sogar vor der Information.“ Wenn Denunziationen bei der Suche an der Spitze stehen, könne man, so Google, nichts dagegen tun. Man orientiere sich an „objektiven Faktoren“, zitiert man Google bei SpOn. Man greife nicht in den Algorithmus des Autocomplete-Verfahrens ein.
Doch stimmt das so? „In anderen Fällen hat der Konzern populäre Suchvorschläge gestrichen – wenn Lobbygruppen Druck machten.“ So gelten diese objektiven Kriterien nicht, wenn Nutzer Raubkopien suchen.
„Auch werden andere Suchanfragen von Google bewusst vom Autocomplete ausgesperrt, so etwa das Wort „Bombe“. Wenn sich also die Google-Anwälte darauf berufen, das Autocomplete gebe eben nur die häufige Suche nach bestimmten Wortkombinationen objektiv wieder, dann argumentieren sie glatt an der Wahrheit vorbei. Redaktionelle Eingriffe finden statt, Google nimmt Einfluss“, so zitiert Wolfgang Michal auf carta.info Henning Ernst Müller vom beck-blog. Dieser sagt, Google greife auch in anderen Angelegenheiten in den Algorithmus des Autocomplete-Verfahrens ein, deshalb sei eine redaktionelle Betreuung oder die völlige Abschaltung dieser Technik erforderlich.
Wolfgang Michals Fazit: „Das Recht zwingt die „neutralen“ Plattformen dazu, redaktionelle und verlegerische Aufgaben wahrzunehmen, also auszuwählen, zu filtern, zu ordnen, zu hierarchisieren und zu bewerten. Manche nennen das Zensur, andere sehen darin die Notwendigkeit zur Verantwortung. Die Grenzen sind hier fließend und werden noch zu vielen weiteren Konflikten führen.“