Koalition in Sachsen-Anhalt für Änderungen beim Rundfunkbeitrag sowie schnelle Umsetzung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages

Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde von den Ministerpräsidenten Mitte Dezember 2010 unterzeichnet. Nun liegt er in den Landtagen. In Sachsen-Anhalt hat sich seit Dezember 2010 politisch nicht viel verändert. Nach der Landtagswahl vom 20. März 2011 gibt es weiterhin eine CDU-SPD-Koalition. Die CDU stellt weiterhin den Ministerpräsidenten. Doch dieser ist neu im Amt. Liegt es daran, dass Reiner Haseloff zuvor Wirtschaftsminister war, dass die Regierung nun noch Änderungen am Rundfunkbeitrag fordert und durchsetzen will? So heißt es im Koalitionsvertrag (Seite 63):

„Zur Erhöhung der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehören aber auch die Transparenz seiner Gebühren und eine offene Diskussion des Gestaltungsauftrags der öffentlich-rechtlichen Programme. Die Koalitionspartner bekennen sich zur Neugestaltung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Rahmen eines haushaltsabhängigen Rundfunkbeitrages ab 2013. Im Kreise der Länder setzen sie sich dafür ein, dass für den Mittelstand und das Handwerk belastende Regelungen überprüft und geändert werden.“

Wenn dies so gilt, dann darf der aktuell vorliegende Rundfunkstaatsvertrag nicht den Landtag ohne Änderungen passieren. Allerdings ist zu fragen, warum man nicht vorab für Änderungen gesorgt hat. Ein Rundfunkstaatsvertrag wird erst unterschrieben, wenn alle Ministerpräsidenten zustimmen. Die alte Koalition hat den bisherigen Staatsvertrag mitgetragen, die einzelnen Ministerien haben ihm im Umlaufverfahren des Kabinetts zugestimmt. So auch der frühere Wirtschaftsminister und heutige Ministerpräsident.

Anscheinend ist er bereit, dafür auch einen hohen Preis zu bezahlen. Im Jugendmedienschutz. „Die Koalitionspartner halten an der dringend notwendigen Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages fest. Sie werden sich auf Bundesebene für eine rasche Umsetzung der Neuregelung einsetzen.“ So steht es auch im Koalitionsvertrag. Doch bisher liegt noch keine Neuregelung vor. So ist damit wohl der alte Staatsvertrag gemeint, der im Dezember in NRW scheiterte. Doch der wird wohl kaum in der bisherigen Form schnell umgesetzt werden, wenn die Grünen in dieser Frage konsequent bleiben. Der Preis ist also nicht zu zahlen. Wird es unter diesen Umständen also noch zu einer Änderung am Rundfunkbeitrag kommen? Nun, es wird wohl auf eine Protokollnotiz hinauslaufen, die bei einer der nächsten Runden der Ministerpräsidenten abgegeben wird: „Sachsen-Anhalt setzt sich dafür ein, dass in Fragen des Rundfunkbeitrags für den Mittelstand und das Handwerk belastende Regelungen überprüft und geändert werden.“

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