Laut FAZ (25.01.2013) kommt Christoph Degenhart in seinem Gutachten zum Rundfunkbeitrag für den Handelsverband HDE (
ich berichtete dazu hier) zu dem Schluss, dass der Beitrag keine individuell zuzuordnende „Vorzugslast“, sondern eine „Gemeinlast“ sei. Somit sei der Beitrag eine Steuer – eine Abgabe, die auf „Raumeinheiten“ abstelle und einer grundstücksbezogenen Steuer gleichkomme. Für eine solche Abgabe fehle es den Bundesländern, die den Rundfunkbeitrag beschlossen haben, an der Gesetzgebungskompetenz.
Für den früheren Verfassungsrichter Paul Kirchhof ist der Beitrag keine Steuer. Im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (20.01.2013) führte er aus: „ein steuerfinanzierter Rundfunk wäre verfassungsrechtlich unzulässig. Steuern dürfen nur der Staat und die Kirchen erheben. Auch würden die Einnahmen der Rundfunksteuer vom Parlament verteilt. Politiker könnten das Senderbudget bestimmen. Aber Rundfunk muss politisch unabhängig sein.“
Und er stellt fest: „Wir zahlen nicht für den Empfang einer konkreten Sendung. Das wäre nicht kontrollierbar. Wir zahlen für das Recht, überall und jederzeit ein breites Programm von Information und Unterhaltung verlässlich empfangen zu können. Ob der Einzelne das Angebot nutzt, ist seine Sache.“