Erst hatten sich die Regierungen Baden-Württembergs und Rheinland-Pfalz‘ auf Ziele und Eckpunkte der Reform des SWR-Staatsvertrags verständigt. Diese wurden veröffentlicht. Dann wurde ein Staatsvertragsentwurf erstellt. Dieser wurde am 20. November 2012 veröffentlicht.
Nach einem langen Anhörungsverfahren wurde durch die Landesregierungen jetzt ein neuer Entwurf erstellt. Dieser sieht vor, den Frauenanteil in Führungspositionen und Aufsichtsgremien zu erhöhen. In der Präambel heißt es, die tatsächliche Gleichberechtigung von Männern und Frauen beim SWR bedürfe „einer neuen Anstrengung“.
Der ursprüngliche Entwurf des Staatsvertrags wurde zudem um einen Passus erweitert, der Angaben zum Umfang von Auftrags- und Koproduktionen bei externen Unternehmen vorschreibt. Dadurch solle die Transparenz verbessert werden.
Dich auch wenn immer wieder behauptet wird, dass sich die Regierung aus den Gremien zurückziehen würde – so stimmt das nicht. Nur im Rundfunkrat wird es keine Regierungsvertreter mehr geben. Im Verwaltungsrat des SWR werden die beiden regierungen weiterhin mit Sitz und Stimme vertreten sein.
„Der Verwaltungsrat besteht aus 15 Mitgliedern. Davon wählt der Rundfunkrat acht Mitglieder aus seiner Mitte, die nicht von den Regierungen der Länder oder den Landtagen entsandt worden sein dürfen; sechs davon müssen Mitglieder aus Baden- Württemberg und zwei aus Rheinland-Pfalz sein. Drei Mitglieder entsendet der Landtag von Baden-Württemberg, ein Mitglied der Landtag von Rheinland-Pfalz. Zwei Mitglieder entsendet die Landesregierung von Baden-Württemberg, ein Mitglied die Landesregierung von Rheinland-Pfalz.“ So steht es im bisher veröffentlichten Entwurf. Die Regierungen besetzen also 20 Prozent der Plätze, die Parlamentsparteien fast 27 Prozent. Der Politikeinfluss im Verwaltungsrat liegt also bei mindestens 47 Prozent.
Presseerklärung Baden-Württemberg
Entwurf Staatsvertrag (Stand: 26.04.2013)