Österreich: Fernsehkurzberichterstattung von Bundesliga erlaubt

Die österreichische Aufsichtsbehörde KommAustria räumt dem Sender „OE24TV“ ein  Kurzberichterstattungsrecht an der Fußball-Bundesliga ein. In der Presseerklärung heißt es:

 

„Nach dem zugrundeliegenden Fernseh-Exklusivrechtegesetz besteht für jeden in Österreich niedergelassenen Fernsehveranstalter die Berechtigung, zum Zwecke der nachrichtenmäßigen Berichterstattung über Ereignisse von allgemeinem Informationsinteresse Zugang zum Sendesignal des Exklusivrechteinhabers zu erlangen und daraus Kurzberichte für das eigene Fernsehprogramm zu gestalten. Dass es sich bei der Fußball-Bundesliga um ein Ereignis von entsprechendem öffentlichen Interesse handelt, ist nach der Rechtsprechung allgemein anerkannt.

Die Berechtigung der oe24 GmbH ist an zahlreiche Bedingungen geknüpft: So dürfen etwa die Kurzberichte nur nachrichtenmäßig gestaltet werden und sind auf eine Maximaldauer von bis zu 90 Sekunden je Spiel beschränkt. Eine Verwendung ist ausschließlich in allgemeinen Nachrichtensendungen zulässig. Weiters darf die Sendung erst nach Beginn der Ausstrahlung durch Sky Österreich und frühestens 60 Minuten nach dem planmäßigen Spielende erfolgen.“

 

 

Die Entscheidung dazu hier

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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