Die österreichische Aufsichtsbehörde KommAustria räumt dem Sender „OE24TV“ ein Kurzberichterstattungsrecht an der Fußball-Bundesliga ein. In der Presseerklärung heißt es:
„Nach dem zugrundeliegenden Fernseh-Exklusivrechtegesetz besteht für jeden in Österreich niedergelassenen Fernsehveranstalter die Berechtigung, zum Zwecke der nachrichtenmäßigen Berichterstattung über Ereignisse von allgemeinem Informationsinteresse Zugang zum Sendesignal des Exklusivrechteinhabers zu erlangen und daraus Kurzberichte für das eigene Fernsehprogramm zu gestalten. Dass es sich bei der Fußball-Bundesliga um ein Ereignis von entsprechendem öffentlichen Interesse handelt, ist nach der Rechtsprechung allgemein anerkannt.
Die Berechtigung der oe24 GmbH ist an zahlreiche Bedingungen geknüpft: So dürfen etwa die Kurzberichte nur nachrichtenmäßig gestaltet werden und sind auf eine Maximaldauer von bis zu 90 Sekunden je Spiel beschränkt. Eine Verwendung ist ausschließlich in allgemeinen Nachrichtensendungen zulässig. Weiters darf die Sendung erst nach Beginn der Ausstrahlung durch Sky Österreich und frühestens 60 Minuten nach dem planmäßigen Spielende erfolgen.“
Die Entscheidung dazu hier
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