In Deutschland wurde lange darüber gestritten, ob PCs auch Rundfunkempfangsgeräte sind. Der Gesetzgeber hatte diese erst dazu erklärt, dann jedoch über Jahre hinweg die Beitragserhebung erst ausgesetzt und später dann (zum 1.1.2007) auf ein Drittel reduziert. In Österreich hat der Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 30.06.2015 Rundfunkempfang über das Internet als nicht-beitragspflichtige Empfangsart klassifiziert. Computer mit Internetanschluss seien nach dem Wortlaut des Gesetzes keine Rundfunkempfangsgeräte.
Die Computer des Klägers würden zum einen nicht über Rundfunkempfangsmodule verfügen. Zum anderen sei Streaming aus dem Internet nicht als Rundfunkempfang zu klassifizieren. Der Gesetzgeber habe versäumt, das Streaming als Empfangsart unter den gesetzlich definierten Rundfunkbegriff zu fassen.
„Das grundlegende Verfassungsgesetz stellt auf den technischen Rundfunkbegriff ab. Rundfunk ist eine Punkt-zu-Multipunkt-Übertragung, wobei die Zahl der gleichzeitig versorgbaren Empfänger praktisch unendlich ist. Die vom ORF genutzten Streamingverfahren sind hingegen Punkt-zu-Punkt-Verbindungen und damit kein Rundfunk. Die Server können immer nur eine begrenzte Zahl von Empfängern versorgen“, berichtet heise.de fest.
Richard Grasl, der Kaufmännischer Direktor des ORF, erklärte laut digitalfernsehen.de dazu: „Der VwGH hat aufgezeigt, dass die jetzige Rechtsmeinung mit der technischen Realität nicht zusammenpasst. Auch wenn die heutige Rechtssprechung noch für wenige Haushalte zutreffend ist, wird es mittelfristig notwendig sein, die Rundfunkgebühr an den öffentlich-rechtlichen Inhalt und nicht an die technische Verbreitungsvariante zu koppeln, um die neu entstandene Lücke zu schließen.“
Dies wäre ein anderer Weg als in Deutschland. Hier hat man den einfachen Weg gewählt und Menschen sowie Unternehmen zu direkten und indirekten Nutzerinnen und Nutzern bzw. Nutznießern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erklärt und sie damit beitragspflichtig gemacht. Wenn man die Gebührenzahlung an den öffentlich-rechtlichen Inhalt koppelt, dann muss man diesen auch definieren können. Anscheinend traut der ORF sich dies zu. Er ist in dieser Beziehung auch schon weiter als ARD und ZDF sind. Schließlich legt er aller zwei Jahre einen Public-Value-Bericht vor.
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