Waren das zwei Niederlagen in kurzer Zeit? Zum einen konnte sich Johannes Beermann nicht durchsetzen, dass die Länder der KEF bei der Beitragsempfehlung folgen. Statt um 73 Cent wurde der Beitrag um 48 Cent reduziert. Und gestern wies ihn das Bundesverfassungsgericht (Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichts) in die Schranken.
Johannes Beermann: „Das Bundesverfassungsgericht hat auf der einen Seite Rechtsklarheit geschaffen und auf der anderen Seite mit klaren Vorgaben und gleichzeitig breitem Gestaltungsspielraum dem Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland zu stärken. Dort, wo das Gericht zu viel Politik in den Gremien des ZDF bemängelt, hat es mit einem Drittel eine klare Vorgabe gemacht. Die Grundarchitektur von ZDF-Fernsehrat und ZDF-Verwaltungsrat hat das Gericht bestätigt.“ Nun, die Grundarchitektur hatte allerdings auch keiner in Frage gestellt. Weiterlesen