Der Bezahlfernsehsender Sky Österreich muss dem ORF ein Kurzberichterstattungsrecht einräumen, ohne dass dieser sich an den Erwerbs- und Produktionskosten beteiligen muss. DennFernsehsender dürfen auch ohne exklusive Ausstrahlungsrechte über die Fußball-Europa-League oder andere Großereignisse in Ausschnitten berichten. Der Rechteinhaber könne lediglich eine Kostenerstattung für den technischen Zugang zum Satellitensignal verlangen, urteilte am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die Kurzberichterstattung dürfe nicht länger als 90 Sekunden pro Ereignis dauern dürfe und sei nur für allgemeine Nachrichtensendungen erlaubt.