Das heißt, der Beitrag beruht nicht auf einem kündbaren Staatsvertrag, sondern der Beitrag, den wir jetzt haben, die 18,36 €, beruhen allein auf der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und die kann durch keine Kündigung eines Staatsvertrages aus der Welt geschafft werden.… Weiterlesen