Für Oktober hat der Sechste Senat einen Verhandlungstermin über eine Klage zum Rundfunkbeitrag angesetzt. Dabei wird die Frage erörtert, ob man den Rundfunkbeitrag nicht zu zahlen braucht, wenn das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegen das Gebot der Vielfaltssicherung verstößt.
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