Seit 1. Juli 2015 hat die sächsische Staatskanzlei die Rechtsaufsicht über den MDR. Seitdem ist auch federführend für die Verhandlungen um einen neuen MDR-Staatsvertrag. Der linke Landtagsabgeordnete Falk Neubert hatte nun die Sächsische Staatsregierung gefragt (DS 6/2710, online), wann diese als „verfahrensleitende Staatskanzlei die bereits im April von den drei Staatskanzleien gemeinsam angekündigte grundsätzliche Novelle des MDR-Staatsvertrages“ einleitet.
Staatskanzleiminister Dr. Fritz Jaeckel stellt dazu fest:
„Eine grundsätzliche Novelle des MDR-Staatsvertrages setzt Einigkeit sowohl auf der verhandelnden Exekutivebene als auch auf der Legislativebene voraus: letztere muss schließlich dem ihr vorgelegten Staatsvertragsentwurf zustimmen. Sobald die angesprochene Einigkeit ernsthaft absehbar ist, kann das Verfahren fortgeführt werden.“
Vorher wird es wohl auch weder ein Treffen der zuständigen Referenten, Staatssekretäre oder gar Minister geben. Allerdings ging ich bisher immer davon aus, dass Einigkeit das Ergebnis von Gesprächen und Verhandlungen ist – und nicht deren Voraussetzung