Sollten ARD und ZDF gemeinsam ein Digitalsender-Konzept vorlegen?

Vor einer Woche hatte die ARD ihre Ideen, welche Digitalkanäle in Zukunft ARD und ZDF betreiben sollten, dem ZDF und der Öffentlichkeit mitgeteilt. Allerdings wollte ZDF-Intendant Thomas Bellut diesen nicht folgen.Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) erklärte laut epdmedien am 17. April, „sie erwarte von ARD und ZDF ein gemeinsames Konzept“.

Bei digitalfernsehen.de heißt es dazu: „Die Rundfunkkommission der Länder hatte die Sender im Oktober 2012 aufgefordert, bis April dieses Jahres ein gemeinsames Konzept vorzulegen. Das liegt aber noch nicht vor. Daher sei eine gemeinsame Abstimmung noch notwendig, erklärte die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), in Mainz.“


So berichtete auch DRadio Wissen am letzten Mittwoch: „Die Bundesländer haben die Sender aufgefordert, ein gemeinsames Konzept zur Zukunft der Kanäle vorzulegen. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer sagte, sie halte eine weitere Abstimmung von ARD und ZDF für notwendig. Sie erinnerte daran, dass die Rundfunkkommission die öffentlich-rechtlichen Sender vor über anderthalb Jahren beauftragt hatte, ein Konzept vorzulegen – und zwar bis Ende April 2013. Demnach blieben nur noch knapp zwei Wochen Zeit.“

 


Doch haben die Länder wirklich ein gemeinsam von ARD und ZDF getragenes Konzept eingefordert?

 

 

Nun, die Rundfunkkommission der Länder hatte im Oktober 2012 ARD und ZDF „gebeten, bis spätestens April 2013 der Rundfunkkommission ein Konzept für die zukünftige Ausgestaltung der Digitalprogramme im Fernsehen vorzulegen. Dieses Konzept soll unter Einbeziehung von Wirtschaftlichkeitserwägungen auch die Abgrenzungen zu den Gemeinschaftsprogrammen und deren Profilbildungen aufzeigen.“

 

Sicher, diese kann man so interpretieren, dass ein von ARD und ZDF gemeinsam getragenes Konzept erwünscht war. Doch warum hat man es dann nicht auch so eindeutig formuliert? Denn man kann die Bitte auch anders lesen. Bisher hatten ARD und ZDF jeweils eigene Vorstellungen, was sie mit ihren Digitalkanälen machen. Diese sollen sie präzisieren. Diese Interpretation ist nachvollziehbar, angesichts dessen, dass die aktuellen Programme der sechs „Digitalsender“ nicht den Beschreibungen im Anhang des Rundfunkstaatsvertrages entsprechen.

 

Auch wenn es sinnvoll ist: Von einem gemeinsamen Konzept war im Beschluss und auch in der Folge nicht die Rede. Auch über die konkrete Art und Weise, wie die ARD und das ZDF dieses Konzept vorlegen sollen, gab und gibt es keine weiteren Aussagen. Dass es nur ein gemeinsames Konzept sein soll, wird jetzt erstmals so ins Gespräch gebracht.

 

 

Hinweis: Alle öffentlich-rechtlichen Fernsehkanäle werden digital ausgestrahlt. Mit den „Digitalkanälen“ sind die jeweils drei Sender gemeint, die ARD und ZDF zusätzlich mit dem 12, Rundfunkänderungsstaatsvertrag erlaubt wurden. (§ 11 b Fernsehprogramme).

 

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