„Zudem sind die sogenannten Digitalkanäle in einer bestimmten Situation entstanden. Ihre Fortentwicklung aus den ehemaligen Spartenkanälen sollte die – heute weitgehend abgeschlossene – TV-Digitalisierung fördern. Die Zeit ist auch darüber hinweggegangen, dass diese Kanäle für die Breite eines sendungsbezogenen Internetangebots durchaus ihre Bedeutung hatten.“ So schrieb es der Vorsitzende der Medienkommission der Länder, Kurt Beck in epdmedien (Nr. 8/2012, S. 6)
Doch wie heißt es in der Begründung zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag: „Zu den Zusatzprogrammen der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und des ZDF wurden von den Ländern Anhörungen durchgeführt, bei denen Vertreter des privaten Rundfunks sowie der Verbände von Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern zu den vorgelegten Konzepten Stellung nahmen. Dabei wurden die Programmkonzepte umfassend erörtert. Diese Programmkonzepte stellen eine Fortschreibung und Konkretisierung der bisherigen Konzepte der Digitalkanäle dar und werden aus dem Bestand finanziert. Im Lichte der Stellungnahmen sind die Länder unter Abwägung der vorgebrachten Argumente zu der Auffassung gelangt, dass diese Programme den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen und daher beauftragt werden.“ (Begründung zum 12. RFSTV, Seite 12)
Dass die Digitalkanäle der Digitalisierung zu dienen hatten, findet sich nicht.