Die Stadt Köln hatte angekündigt, den Rundfunkbeitrag vorerst nicht zu zahlen. Dahinter stecke keine generelle Verweigerung, sondern der „bürokratischen Irrsinn“, zitierte Michael Hanfeld die Pressesprecherin der Stadt in der FAZ am 30. Januar. Seit November sei eine Mitarbeiterin der Stadt damit beschäftigt, zu eruieren, wie viele Betriebsstätten, Mitarbeiter und Fahrzeuge zu berücksichtigen seien. Auch Gera und Weimar haben einen Tag später erklärt, dass sie erst dann bezahlen, wenn „die wichtigsten Fragen geklärt sind“.
Auch so zeigt sich, dass ein Rundfunkbeitrag, der von vielen in seiner Ausgestaltung als verfassungswidrig angesehen wird, verfassungswidriges Handeln befördert. Denn es ist verfassungswidrig, wenn Kommunen sich einfach der Beitragszahlung entziehen. Heißt es doch in Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“
Daraus folgt, dass die Verwaltung an bestehende Gesetze gebunden ist, sie muss entsprechend den Gesetzen handeln, darf nicht gegen sie verstoßen. Allerdings hat es die Stadt Köln mit ihrer Drohung geschafft, eine schnelle Einigung mit dem GEZ-Nachfolger herbeizuführen. Schon am 31. Januar wurde laut presseportal.de erklärt, „dass die Stadt Köln noch in der Beitragserhebung“ ist. „Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sieht für diesen Fall eine Übergangsregelung vor: Solange die Erhebung noch andauert, ist davon auszugehen, dass sich die Höhe des Rundfunkbeitrags nach der Höhe der bis zum 31. Dezember 2012 entrichteten Rundfunkgebühr bemisst. Es besteht Einvernehmen mit der Stadt Köln, entsprechend vorzugehen und den fälligen Rundfunkbeitrag zunächst in Höhe der bisherigen Zahlungen zu leisten.“