Die amerikanische Regulierungsbehörde FCC hat die Regeln für ausländische Rundfunkbeteiligungen am 14. November 2013 leicht gelockert.
Bisher galt eine Höchstgrenze von 25 Prozent. Diese ging auf das Kommunikationsgesetz von 1934 zurück. Mit der Änderung sollen nun Hindernisse für neue Investitionen, die den Besitz von kleineren Unternehmen, Minderheiten und Frauen fördern, beseitigt und Innovationen angekurbelt werden.
Allerdings wird die FCC auch weiterhin alle entsprechenden Anträge in einem Einzelfallverfahren prüfen. Diese Entscheidung ändere auch nichts an der Verpflichtung der FCC, das öffentliche Interesse einschließlich der nationalen Sicherheit, lokale Interessen und die Medienvielfalt zu schützen.
Die Einspeisung von zusätzlichem Auslandskapital soll die Möglichkeiten der Rundfunkveranstalter bei der Nutzung ihrer Bandbreiten erhöhen. Die effiziente Nutzung des Rundfunkspektrums sei der Schlüssel bei der Prüfung entsprechender Anträge.
Quelle: Funkkorrespondenz