2004 wurde schon einmal darüber diskutiert, um wieviel Cent die Rundfunkgebühr erhöht werden soll. Die KEF hatte 109 Cent vorgeschlagen. Einige Ministerpräsidenten wollten weniger. Georg Milbradt, Edmund Stoiber und Peer Steinbrück wollten den Sendern nur 81 Cent zugestehen. Dazu hatten sie auch eine Rechnung vorgelegt. Die Sender versuchten die Politiker mit Absichtserklärungen von dieser Absicht abzuhalten. So erklärte die ARD im Jahr 2004:
Die ARD-Anstalten werden sich auch weiterhin bei ihren Gehaltstarifabschlüssen am finanziellen Volumen der Abschlüsse im Öffentlichen Dienst als Obergrenze orientieren.
In seinem aktuellen Jahresbericht stellt der Berliner Rechnungshof für den RBB fest:
Allerdings verdienen die Angestellten in einigen Sendern wesentlich mehr als in den Ländern. Und: der Abstand wächst. So stellt der Rechnungshof Berlin in seinem Jahresbericht 2018 fest, dass zum Januar 2018 die niedrigsten Anfangsvergütungen bei 1.707,44 Euro (Land Berlin) und 2.106 Euro (RBB) lagen. Die höchstmöglichen Vergütungen lagen bei 6.274,21 Euro (Land Berlin) und 10.329 Euro (RBB). Bei den höchsten Vergütungsgruppen differierte die mögliche Endvergütung um mehr als 4.000 Euro. Im Oktober 2016 betrug diese Differenz mehr als 3.300 Euro. Sie ist also um über 700 Euro gestiegen – in zwei Jahren. In der niedrigsten Vergütungsgruppe ist die Differenz um über 100 Euro von fast 200 Euro auf über 300 Euro gestiegen.
Quelle: Rechnungshof von Berlin: Jahresbericht 2018. Rn. 512.
Hinweis: Die Reduzierung der Gebührenerhöhung wurde 2007 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig festgestellt.