„Zusätzliche Ermittlungsverfahren seien gegen drei fest angestellte Kika-Mitarbeiter und „eine weitere Person“ eingeleitet worden … Damit gibt es nun insgesamt sechs staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren wegen der am 7. Dezember 2010 bekannt gewordenen Kika-Betrugsaffäre (vgl. FK 49/10, 51-52/10 und 2/11)“, so die FK in ihrer aktuellen Ausgabe (04/2011)
Weitere Ermittlungsverfahren in der Kika-Betrugsaffäre
„In Zusammenhang mit der Betrugsaffäre beim Kinderkanal (Kika) hat die Staatsanwaltschaft gegen vier weitere Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet. Gegen sie werde wegen des Verdachts auf Untreue bzw. Beihilfe zur Untreue ermittelt, erklärte die zuständige Staatsanwaltschaft Erfurt auf Nachfrage“ der Funkkorrespondenz.