„Ein Ende des Streits zwischen Verlagen und den Öffentlich-Rechtlichen scheint möglich – wohl auch, weil WDR-Intendant Tom Buhrow vor einem halben Jahr vorpreschte“, berichtet dwdl.de. „Der WDR-Intendant war Ende vergangenen Jahres vorgeprescht, indem er für sein Haus entschied, den Fokus im Internet auf Video- und Audio-Inhalte legen zu wollen. DWDL.de hatte damals über dicke Luft innerhalb der ARD berichtet, auch wenn der WDR offiziell nichts von einem Streit wissen wollte. Auf dem Medienpolitik-Gipfel der ANGA COM räumte Buhrow jetzt allerdings indirekt ein, dass es tatsächlich Unmut gegeben hat. „Es gehört dazu, wenn man vorangeht, dass man ein bisschen Kritik abbekommt“, sagte er am Dienstag in Köln.“Ich fühle mich bestätigt, dass der Weg mit der damals noch einsamen Entscheidung, der richtige war“, so Buhrow.”
Doch worum ging es Tom Buhrow damals? Ging es ihm um eine zeitnahe Einigung mit den Verlegern? Oder hatte er andere Interessen? Und – löste er damit nicht eine einheitliche ARD-Position auf, die die jetzige Einigung zum Telemedienauftrag zwangsläufig nach sich zog?
11.12.2017: Der WDR will sein Online-Angebot multimedialer gestalten – und Texte stark reduzieren. Damit wolle er ein Signal an die Verleger setzen, sagte der WDR-Intendant Tom Buhrow im Dlf: “Wir wollen uns nicht die ganze Zeit vor Gericht oder anderswo die Köpfe einschlagen.“
20.12.2017: „Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Werbezeitenreduzierung, die unsere Vorgängerregierung beschlossen hat, zu evaluieren. Wir wollen in einem Gutachten untersuchen, inwieweit das Ziel, dass eine Reduzierung bei den Öffentlich-Rechtlichen zu mehr Einnahmen bei den Privaten führt, tatsächlich eintritt. Eine solche Untersuchung braucht solide Zahlen und Zeit, deshalb werden wir die von der Vorgängerregierung beschlossene Werbezeitenreduzierung um zwei Jahre verschieben. Sie wird erst zum 1.1.2021 greifen.” (Nathanael Liminiski, Chef der Staatskanzlei NRW, ksta.de)
21.12.2017: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Rechtsstreit um die „Tagesschau“-App den Antrag des NDR auf Zulassung der Revision nicht zugelassen. „Das vorangehende Urteil des Oberlandesgerichts Köln wird damit rechtskräftig“, teilte der Norddeutsche Rundfunk mit.
21.12.2017: Dr. Michael Kühn, NDR Justitiar (ndr.de): „ARD und NDR werden nun prüfen, ob das Bundesverfassungsgericht im Wege einer Verfassungsbeschwerde mit dem Fall befasst werden soll.“
21.12.2017: Aus Sicht des BDZV sind allenfalls zu Sendungen hinführende Texte, soweit diese nicht mehr als ein Drittel der jeweiligen Seite ausmachen, angemessen. Der Schwerpunkt öffentlich-rechtlicher Online-Angebote müsse eindeutig im audiovisuellen Bereich liegen. ZDF.de und WDR.de gingen mit gutem Beispiel voran. „Nach unserer Wahrnehmung lehnen alle Bundesländer eine öffentlich-rechtliche digitale Gratispresse ab. Es ist daher notwendig, rasch eine weitergehende Begrenzung vorzunehmen“, forderte Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des BDZV.
28.12.2017 „Bald nach Buhrows Charmeoffensive aber kündigte die neue schwarz-gelbe Regierung in NRW kurz vor Weihnachten an, eine schon beschlossene Reduzierung der Werbezeit für den WDR-Hörfunk auszusetzen – und verärgerte damit wieder den Privatrundfunk.“ (Claudia Tieschky auf sueddeutsche.de, 28.12.2017)