Jacqueline Kraege (SPD) ist nicht mehr Chefin der Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz, sondern Staatssekretärin für Medien und Digitales. Zum Medienpolitischen Colloquium des Instituts für Medienpolitik in Berlin (10.11.) legte sie u.a. dar, wie es mit dem Bund-Länder-Staatsvertrag weitergehen wird. Es solle eine befristete Bund-Länder-Kommission eingesetzt werden. Nicht alle Länder würden in der Bund-Länder-Kommission vertreten sein, Als nächstes würde im Dezember zur Ministerpräsidentenkonferenz ein Einsetzungsbeschluss gefasst werden. Dieser sei sehr „schlank“, da er nur auf die Zusammensetzung sowie den Auftrag eingehen werde. Als Schwerpunkte der Kommissionsarbeit verwies sie u.a. auf die Frage, ob Werbebeschränkungen im Privatfernsehen noch sinnvoll seien und ob dessen Regulierung über qualitative statt quantitative Standards erfolgen sollte. Die bisherigen Kompetenzen des Bundes für Telekommunikations- und Wettbewerbsrecht und der Länder mit ihren rundfunkrechtlichen Zuständigkeiten sollten nicht „angegriffen“ werden.
Der geplante Medienstaatsvertrag von Bund und Ländern werde zu „keiner großen Institutionenreform“ führen, sagte Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz vier Tage zuvor in denselben Räumen. Der neue Vertrag solle der Konvergenz der Medien und der digitalen Entwicklung Rechnung tragen. Die Zahl der mit der Medienregulierung befassten Institutionen würde sich nicht verringern. Ziel sei es, solche neuen Rahmenbedingungen zu schaffen, die in der Medienbranche für Wachstum sorgen, so dass eine exportfähige und international wettbewerbsfähige Industrie entstehen könnte. Für ihn sei klar, dass die „widersinnige Sieben-Tage-Regelung“ für die Verweildauer von Produktionen öffentlich-rechtlicher Fernsehsender in Online-Mediatheken abgeschafft werden müsse. Denn dadurch würden Sendungen des öffentlich-rechtlichen Fernsehen einen Teil des Publikums nicht erreichen.
Ab Anfang 2015 solle die Bund-Länder-Kommission den Vertragsentwurf erarbeiten. Das Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“ der Rechtswissenschaftler Winfried Kluth und Wolfgang Schulz, das im Oktober den Ministerpräsidenten übergeben wurde, könne als Grundlage genommen werden.
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