Am Abend der Brandenburg-Wahl zeigt sich, in welche Lager das Land gespalten ist. Für kleinere Parteien war da kein Platz. […] Noch vor der FDP landeten die Freien Wähler mit 2,57 und die Tierschutzpartei mit zwei Prozent der Stimmen. Letztere wäre vom Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) gerne eigens genannt worden und wollte nicht unter „Andere“ laufen. Dass dies nicht gelang, feiert der RBB auf recht unwürdige Weise wie einen eigenen Wahlsieg. […]
Doch die Tierschutzpartei, doppelt so stark wie die FDP, war dem RBB stundenlang keine Erwähnung wert. Als der Landeswahlleiter um 21.15 auf seiner Website berichtete, dass die Tierschutzpartei bei genau zwei Prozent liege, was am Ende über 30.000 Wählern entsprach, erfuhren das die RBB-Onlineleser selbst im „Liveticker“ nicht. […]
Unpassend wirkt indes, wie sich der Sender danach diebisch freute. RBB-Chefredakteur David Biesinger sagte: „Die Entscheidung schützt unsere redaktionelle Freiheit. Inhalt und Form der Wahlberichterstattung bestimmen nicht die Parteien.“ Eine Aussage, die puren Populismus enthält. Schließlich hätte nicht eine Partei bestimmt, sondern ein Gericht, und dies unter Abwägung von Verfassungswerten. […]
Ähnlich befremdlich erscheint uns die Äußerung von RBB-Justitiarin Kerstin Skiba: „Die Wahlberichterstattung kann sich jetzt an den konkreten Ergebnissen orientieren und nicht an formalen Vorgaben.“ Dabei ging es bei Gericht gerade um konkrete Ergebnisse (zwei Prozent) und natürlich hat auch der RBB formale Vorgaben, denn an irgendetwas muss er sich ja orientieren am Wahlabend. Umstritten war, welcher Vorgabe diese Orientierung folgt. […]
Denn es geht gar nicht um journalistische Unabhängigkeit, sondern, wie die Karlsruher Richter schreiben, um „Fragen des Verhältnisses von Rundfunkfreiheit und Parteiengleichheit“.
Jochen Zenthöfer, faz.net, 23.09.2024 (online)