Er war der Koordinator der Medienpolitik der Bundesländer im Hintergrund. Dreißig Jahre lang wirkte er für die Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz. … „Medienpolitik war immer schon eine Politik der kleinen Schritte“, so kennzeichnete der Abteilungsleiter für Medienpolitik in der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Harald Hammann, einmal sein Arbeitsprinzip. Die Rundfunkangelegenheiten der Länder werden traditionell von Rheinland-Pfalz koordiniert. Es hat den Vorsitz der Rundfunkkommission. Wenn die Verantwortlichen in den Staats- und Senatskanzleien die Architekten der deutschen Medienpolitik sind, dann war der Jurist der Statiker. …
Seit der Wiedervereinigung hat er an jedem der inzwischen 28 rundfunk- beziehungsweise medienrechtlichen Staatsverträge mitgewirkt und von der ersten Fernsehrichtlinie (1989) bis zur letzten Änderung der Richtlinie über Audiovisuelle Mediendienste (2018) alle medienpolitischen Vorhaben der EU begleitet. 1997 war Harald Hammann maßgeblich an der Entstehung des sogenannten Amsterdamer Protokolls zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den EU-Mitgliedstaaten beteiligt und hat 2007 den sogenannten Beihilfekompromiss mitverhandelt. Fachkollegen schätzten seine juristische Detailgenauigkeit, die er stets diplomatisch abwägend, in die Beratungen der Rundfunkreferentinnen und Rundfunkreferenten der Länder und den Sitzungen der Rundfunkkommission eingebracht hat.
Helmut Hartung, faz.net, 16.4.2022 (online)