Zitiert: Dieses Urteil könnte den Boulevardjournalismus verändern

Die Schweizer Ex-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin muss entschädigt werden – mit den Einnahmen aus der Berichterstattung der Zeitung „Blick“. Das urteilt ein Gericht mehr als zehn Jahre nach einer Boulevardkampagne gegen sie. Ein Präzedenzfall in Sachen Persönlichkeitsrecht? […]

Es ging dabei vor allem um die Herausgabe von Gewinn, den die bei Ringier erscheinende Schweizer Boulevard-Zeitung Blick 2014 und 2015 mit reißerischen Artikeln über Spiess-Hegglin erzielt hatte […]

Kurz gesagt muss bei Boulevardmedien nicht der direkte Nachweis „zwischen einer bestimmten Berichterstattung und der Gewinnerzielung bei Medienerzeugnissen“ erbracht werden. Es genüge, wenn „die entsprechende Berichterstattung von der Ausrichtung und Aufmachung her geeignet ist, zur Erhaltung der Auflage und damit zur Gewinnerzielung beizutragen“.

Nicolas Freund, sueddeutsche.de, 27.01.2025 (online)

Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)