Die Schweizer Ex-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin muss entschädigt werden – mit den Einnahmen aus der Berichterstattung der Zeitung „Blick“. Das urteilt ein Gericht mehr als zehn Jahre nach einer Boulevardkampagne gegen sie. Ein Präzedenzfall in Sachen Persönlichkeitsrecht? […]
Es ging dabei vor allem um die Herausgabe von Gewinn, den die bei Ringier erscheinende Schweizer Boulevard-Zeitung Blick 2014 und 2015 mit reißerischen Artikeln über Spiess-Hegglin erzielt hatte […]
Kurz gesagt muss bei Boulevardmedien nicht der direkte Nachweis „zwischen einer bestimmten Berichterstattung und der Gewinnerzielung bei Medienerzeugnissen“ erbracht werden. Es genüge, wenn „die entsprechende Berichterstattung von der Ausrichtung und Aufmachung her geeignet ist, zur Erhaltung der Auflage und damit zur Gewinnerzielung beizutragen“.
Nicolas Freund, sueddeutsche.de, 27.01.2025 (online)