Erstens ermöglicht öffentlich-rechtliche Berichterstattung die Etablierung und Aufrechterhaltung einer gemeinsamen Wissensbasis für die Gesellschaft, auf deren Grundlage dann über Meinungen und Bewertungen gestritten werden kann. Voraussetzung einer solchen Funktion ist, dass die Öffentlich-Rechtlichen sich tatsächlich auch als neutrale, zur Objektivität verpflichtete Instanz begreifen und gerieren.
Zweitens bieten reichweitenstarke Unterhaltungsangebote ein Forum, welches auch politikferne Gruppen in einen politischen Diskurs einbindet. Ein spannender Krimi, der gleichsam nebenbei für politische und soziale Probleme sensibilisiert, ist ein wertvoller Faktor der lebendigen Medienöffentlichkeit. Voraussetzung ist jedoch, dass die Unterhaltungsangebote nicht belehrend, einseitig und flach angelegt sind, sondern stattdessen offen zur Reflexion und Meinungsbildung einladen.
Drittens erscheint der Bereich von Humor und Komik gut geeignet zur gesellschaftlichen Brückenbildung. Miteinander lachen verbindet und baut Spannungen ab. Voraussetzung ist allerdings, dass die Integration durch Humorformate nicht auf Kosten der jeweils anderen, außenstehenden Menschen erfolgt. Herabsetzendes Verlachen sollte unterbleiben, stattdessen der Modus der Selbstironie überwiegen.
Andreas Dörner: Gemeinsamer Gesprächsraum: Wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk den Diskurs fördert. Friedrich-Ebert-Stiftung, 23.04.2020 (online)