Kaum hatte der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistisch eingestuft, durften sich ihre Vertreter zur besten Sendezeit im Fernsehen äußern. Die Partei werde schließlich von vielen gewählt, heißt es in Redaktionen. Doch dieses Argument ist spätestens jetzt hinfällig. […]
Noch am Abend der Entscheidung wurde der AfD-Fraktionsvorsitzende Tino Chrupalla in den ARD-„Brennpunkt“ eingeladen, in den „Tagesthemen“ wurde seine Stellvertreterin, Beatrix von Storch, interviewt. Beide schafften es, Zweifel an der Einstufung zu säen, ohne stichhaltige Gründe zu nennen. […]
Die AfD verfolgt eine extremistische Agenda und missachtet die Menschenwürde. Wer wollte, konnte das schon lange beobachten. Redaktionen hätten genug gute Gründe gehabt, sie nicht als „Partei wie jede andere“ zu behandeln – auch ohne das neue Label. […]
Nur weil viele Menschen eine Agenda wählenswert finden, kann diese Agenda trotzdem das Grundgesetz untergraben. Medien, die ihren Auftrag als „Vierte Gewalt“ und „Hüter der Demokratie“ ernst nehmen, dürfen nicht dazu beitragen, diese Agenda in die Öffentlichkeit und gesellschaftliche Mitte zu tragen. Alles andere wäre fahrlässig. […]
Das kann auch weiterhin bedeuten, dass AfD-Vertreter zitiert, für ein Interview angefragt oder in TV-Formate eingeladen werden. „Die sitzen halt in Parlamenten“, reicht dafür aber als journalistische Motivation nicht aus. Erst recht nicht die Annahme, dass großes Publikumsinteresse mit großer Relevanz gleichzusetzen ist – Provokationen werden immer gut geklickt. Es braucht für jeden Beitrag einen konkreten Grund, welche inhaltlich neue Erkenntnis man sich von Gesprächen mit AfD-Politikern erhofft. […]
Laut WDR-Programmauftrag soll ihr Sender schließlich „die demokratischen Freiheiten verteidigen“. Das passt mit der Einschätzung des Verfassungsschutzes schlicht nicht zusammen.
Annika Schneider, uebermedien.de, 06.05.2025 (online)