Dass es 30 Jahre dauerte, bis ein MDR-Staatsvertrag geändert und damit auch die Kontrolle durch die Gremien aktualisiert wurde, zeigt doch eher, dass die Politik die Kontrolle nur widerwillig durch eine Stärkung der Gremien verbessern will. Dabei sitzen in jeder Rundfunkratssitzung drei Vertreter jedes Bundeslandes als sogenannte Rechtsaufsicht im Rundfunkrat, deren Rolle ich lediglich als zusätzliche Protokollanten wahrnehme. Als Rundfunkrat erhalte ich keinen juristischen Rat durch die Rechtsaufsicht. Darüber hinaus hat jede Landesregierung einen Vertreter im Rundfunkrat. Hinzu kommen die umfangreichen Prüfungen der Landesrechnungshöfe. Eine Landesregierung, die behauptet, nicht informiert gewesen zu sein, übt ihre Kontrollmöglichkeiten nicht aus.
Meine Rechte als Rundfunkrat haben nur bedingt etwas mit Kontrolle zu tun. In §17 des MDR-Staatsvertrages steht zwar, „übt die ihm hierzu eingeräumten Kontrollrechte aus“. Diese sind jedoch nirgends niedergelegt. Es werden Aufgaben beschrieben, die der Rundfunkrat zu erfüllen hat. Deshalb halte ich es für unsere Aufgabe als Rundfunkrat, diese Kontrollrechte zu definieren und auszufüllen, z.B. ob es externe Gutachten und Stellungnahmen geben muss. […]
Der Personalrat und der Freienrat darf an den Rundfunkratssitzungen teilnehmen, wird aber nur bei Bedarf gehört. Mein Bedarf wäre da sehr hoch. Übrigens auch in den Ausschüssen des Rundfunkrates, wo die Beschäftigtenvertreter gar nicht teilnehmen können. Gerade ihre Sicht und die Kenntnisse der Beschäftigten ist für eine umfängliche Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unverzichtbar. Darüber hinaus braucht es beim MDR eine staatsvertraglich verankerte Redaktionsvertretung, die sich mit Programmkonflikten befasst, die über den „Beirat der Intendantin“ hinausgeht. Das haben fast alle Sender in der ARD – hier besteht Nachholbedarf.
Markus Schlimbach, flurfunk-dresden.de, 28.10.2022 (online)
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