Zitiert: Laut Medienrechtler Gersdorf hätte der MDR „von Höcke doch etwas zu fürchten“

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Bestands- und Entwicklungsgarantie. Das schließt eine Kündigung des MDR-Staatsvertrages durch den Freistaat Thüringen zwar nicht aus. Es muss hierzu aber ein Gesetz durch den Landtag ergehen, weil Grundfragen der Rundfunkordnung berührt sind, die eine gesetzliche Regelung erforderlich machen. Ein Ministerpräsident kann den MDR-Staatsvertrag also nicht allein kündigen. Außerdem kann der MDR-Staatsvertrag nicht einfach nur gekündigt werden, sondern es muss zugleich geregelt werden, welche öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt an die Stelle des MDR treten soll. Wie gesagt, steht der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht zur Disposition. Wer aus dem MDR raus will, schuldet eine neue öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt (quid pro quo), die personell, sächlich und finanziell so ausgestattet ist, dass sie die Aufgabe der Grundversorgung der Bevölkerung im Freistaat Thüringen erfüllen kann. […]

Um aus der ARD, dem ZDF und dem DLR auszutreten, müsste der Freistaat Thüringen auch die entsprechenden Staatsverträge kündigen. Auch diese Kündigungen wären aber nicht ohne Weiteres möglich. Die nach unserer Verfassung sicherzustellende Grundversorgung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk betrifft nicht nur die landesweite Versorgung, sondern auch die bundesweite Veranstaltung von Rundfunk. Das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem ist ein Solidarsystem, zu dem jedes Bundesland einen Beitrag leisten muss. Dieser Solidarbeitrag steht nicht zur Disposition der Länder. […]

Die Höhe des Beitrags folgt dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wird nach einer Kündigung der Staatsverträge der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu definiert, muss auch die Beitragshöhe angepasst werden.

Hubertus Gersdorf, faz.net, 16.08.2024 (online)

Kommentar verfassen

Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)