Verstößt der ÖRR gegen seine Programmgrundsätze, wenn er AfD-Politiker in Talkshows einlädt? Der Medienrechtler Dieter Dörr sieht das anders. Und auch die Sender selbst setzen auf einen journalistisch verantwortungsvollen Umgang. […]
Zwar hätten die Sender einen Wertvermittlungsauftrag, der die Grundwerte der Verfassung einschließe. Das komme in den Programmgrundsätzen zum Ausdruck, wonach der öffentlich-rechtliche Rundfunk etwa für Menschenwürde und Demokratie einzustehen habe.
„Dies geschieht beispielsweise durch die Wahl der Fragestellung und Kommentierung in einer Sendung“, sagte der Gründungsdirektor des Mainzer Medieninstituts. Die journalistische Verantwortung, ausgewogen und vielfältig zu berichten, schließe auch die Auseinandersetzung mit verfassungsfeindlichen Ansichten ein.
epd medien, 13.05.2025 (online)