Das neue europäische Medienfreiheitsgesetz verlangt Kriterien für Bestellung und Abberufung. […]
Das Medienministerium bereitet die nächste den ORF betreffende Gesetzesänderung vor. Das Europäische Medienfreiheitsgesetz tritt mit 8. August voll in Kraft und verlangt von den Mitgliedsstaaten transparente Kriterien für die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung öffentlich-rechtlicher Medienunternehmen. Mit den – eng gefassten – Kriterien könnte nach STANDARD-Informationen auch die Zahl der für eine Absetzung nötigen Stimmen gesenkt werden.
Das für Mitgliedsstaaten verbindliche Europäische Medienfreiheitsgesetz hat das erklärte Ziel, redaktionelle und wirtschaftliche Unabhängigkeit von Medien, insbesondere öffentlich-rechtlichen, zu sichern. Aus diesem Grund soll die Bestellung der Geschäftsführung öffentlich-rechtlicher Medien nach „transparenten, offenen, wirksamen und nichtdiskriminierenden Verfahren“ und nach „transparenten, objektiven, nichtdiskriminierenden und verhältnismäßigen Kriterien“ erfolgen.
Harald Fidler, derstandard.at, 12.05.2025 (online)