Fünf Monate nach der Nationalratswahl in Österreich haben ÖVP, SPÖ und Neos eine Koalition vereinbart. […]
Der ORF-Beitrag wird dafür über die aktuelle Periode hinaus eingefroren und soll bis einschließlich 2029 bei 15,30 Euro pro Monat und Haushalt liegen. Eine mögliche Reduzierung oder Abschaffung des Beitrags ist damit aber vorerst vom Tisch.
Bei der Umsetzung der ORF-Gremienreform sollen mehr Bürgerbeteiligung, eine vielfältige Fachexpertise, eine verstärkte Unabhängigkeit der Gremien sowie die Stärkung des Publikumsrates im Fokus stehen. Wegfallen soll das Anhörungsrecht der Landeshauptleute – also der Vorsitzenden der Landesregierungen – bei der Bestellung einer neuen Leitung eines ORF-Landesstudios.
In den ORF-Stiftungsrat entsendet die Bundesregierung künftig sechs statt neun Mitglieder nach einer öffentlichen Ausschreibung, aus dem Publikumsrat kommen neun statt sechs Stiftungsräte. Die Gesamtzahl bleibt bei 35. Die Qualifikationserfordernisse der Stiftungsräte werden neu gefasst, die Neubestellungsmöglichkeit nach einem Regierungswechsel wird gestrichen.
Bei der Besetzung der Regierungsbank des Stiftungsrats ist ein Vorschlagsrecht für drei Mitglieder durch den Bundeskanzler vorgesehen. Zwei Mitglieder darf demnach der Vizekanzler, ein Mitglied das ranghöchste Regierungsmitglied der Neos vorschlagen.
epd medien, 04.03.2025 (online)