Unvereinbar seien etwa die Ausübung einer politischen Funktion oder die Kandidatur dafür, Wahlengagement und demonstrative öffentliche politische Sympathie- und Antipathieerklärungen. Die Unterstützung gesellschafts-, sozial-, umwelt- oder weltpolitischer Themen könne zu einer Unvereinbarkeit führen, wenn sich diese Themen mit parteipolitischen oder ideologischen Anliegen überschneiden. Im Zweifel sei daher davon Abstand zu nehmen.
Zu politischen Parteien und deren Vertretern sei „stets professionelle Distanz zu wahren“. Der Aufbau von Vertrauensverhältnissen stehe dem nicht zwangsläufig entgegen. Solidarisierung und „Verhaberung“ seien schon im Ansatz zu vermeiden. Für früher politisch tätige Personen wird bei der Anstellung im Informationsbereich eine „Cooling-off-Periode“ von in der Regel fünf Jahren empfohlen.
APA, derstandard.at, 01.04.2024 (online)