Der Begriff „Polizeigewalt“ wird meist im Zusammenhang mit unrechtmäßiger Gewalt verwendet – ist aber nicht ganz zutreffend. Denn Polizistinnen und Polizisten dürfen laut Gesetz Gewalt anwenden – in bestimmten Situationen und auf bestimmte Art und Weise. …. Der Begriff „Polizeigewalt“ ist dabei erst mal grundsätzlich richtig. Denn Polizistinnen und Polizisten üben das Gewaltmonopol des Staates aus, sie dürfen laut Gesetz Gewalt anwenden – in bestimmten Situationen und auf bestimmte Art und Weise …. Was Kritiker in den konkreten Fällen aber meinen, ist nicht „Polizeigewalt“ an sich – sie meinen übertriebene Polizeigewalt, unzulässige, unrechtmäßige, rechtswidrige, illegale Polizeigewalt – man kann auch von Übergriffen sprechen. …. Wenn Medien über Vorwürfe von „Polizeigewalt“ sprechen, reicht das nicht aus – deutlicher ist es, wenn sie betonen, dass es um Fälle geht, die nicht vom Gesetz gedeckt sind.
Stefan Fries, @mediasres vom Deutschlandfunk, 18.08.2020 (online)