Zitiert: Rundfunkbeitrag – Was passieren könnte

Es droht gerade folgendes Szenario: Die KEF gibt ihre Empfehlung, den Beitrag zu erhöhen, formal ab. Mehrere Länder erklären, dass sie die staatsvertragliche Umsetzung nicht mittragen, sodass es schon nicht zu einem paraphierten Staatsvertrag kommt. Sobald sich daraus ergibt, dass mit einem von allen 16 Landesparlamenten beschlossenen und in Kraft getretenen Staatsvertrag zum 1. Januar 2025 nicht zu rechnen ist, können die Rundfunkanstalten Verfassungsbeschwerde gegen das gesetzgeberische Unterlassen der Länder erheben sowie — was allerdings gut überlegt sein will — den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragen. Dieses Vorgehen würde zeitlich äußerst unglücklich in die (Vor-) Wahlkampfphase der im September 2024 in Sachsen, Thüringen und Brandenburg stattfinden Landtagswahlen fallen.

Aus Gewaltenteilungsgesichtspunkten wird das Bundesverfassungsgericht die Beitragsfestsetzung in dieser Konstellation nicht erneut selbst vornehmen, sondern die jedes einzelne Land sowie die Länder als föderale Verantwortungsgemeinschaft treffende Handlungs und Gewährleistungspflicht für eine funktionsgerechte Finanzierung der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten hervorheben und feststellen, dass es für das Unterlassen einer Regelung an einer verfassungsrechtlich tragfähigen Begründung fehlt. Daher wird es die Länder verpflichten, auf der Grundlage des von der KEF ermittelten Finanzbedarfs eine nachprüfbar begründete Beitragsfestsetzung vorzunehmen, bei der einzelne Länder versuchen können, eine einvernehmlich begründete — zulässige — Abweichungsentscheidung aus den vorgenannten Gründen zu treffen. Die Zeit der Umsetzung dieses Prozederes nach einer Hauptsacheentscheidung des Gerichts dürfte für die Länder im Vorlauf der im Frühjahr 2026 stattfindenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gekommen sein. Für die Landespolitiker in diesen und den anderen Ländern sind dies ebenfalls keine rosigen Aussichten. „Bedenke das Ende“, kann man da der Medienpolitik in den Ländern nur raten.

Hans-Günter Hennecke, FAZ, 1.12.2024

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