In der vergangenen Woche weitete die EU ihre Sanktionen gegen Russland auch auf den Mediensektor aus. … Etliche Redaktionen informierten ihr Publikum über dieses Verbot. Aber bloss in Form einer Nachricht. Weitere Erwägungen oder Kommentare dazu waren kaum zu lesen. Man war schweigend einverstanden. …
Der britische Premierminister Boris Johnson machte beim EU-Verbot allerdings nicht mit, sondern leitete den Fall an die Medienaufsicht Ofcom weiter, die nun abklärt, ob RT gegen die Vorschriften für Radio- Fernsehsender verstossen hat. Immerhin in Grossbritannien hat der Regierungschef daran gedacht, dass es in demokratischen Staaten nicht die Aufgabe von Exekutiven sein darf, Medienangebote nach Gutdünken zu verbieten. Deren Zulassung oder Sanktionierung muss auf der Basis von rechtlichen Verfahren erfolgen. So ist es in Rechtsstaaten vorgesehen. …
Doch warum sollen die Konsumenten im EU-Raum nicht in der Lage sein, selbst zu erkennen, die Stimme welcher Herren sie hier vernehmen?
Europäische Staaten leisten sich milliardenschwere öffentliche Radio- und Fernsehsender, die das Publikum nach den einschlägigen Regeln des Journalismus auf dem Laufenden halten und ihm die Weltereignisse darlegen. Dasselbe tun im wirtschaftlich potenten privaten Sektor unzählige Medienunternehmen. Das Verbot der EU ist eine eklatante Misstrauensbekundung gegenüber der Leistungsfähigkeit der einheimischen Informationsbetriebe. Diese akzeptieren das, indem sie die EU-Entscheidung als selbstverständlich hinnehmen.
Rainer Stadler, infosperber.ch, 07.03.2022 (online)
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